Der Ausweg aus den (Darlehens-) Schulden!

Rechtsgebiete: Bankrecht & Anlegerrecht, Insolvenzrecht
Rechtstipp vom 28.09.2011

Immer häufiger tritt der Fall ein, dass aufgrund von Einkommensverschlechterungen, sei es durch Verlust des Arbeitsplatzes, Arbeitsplatzwechsel oder ungünstigere Rahmenbedingen oder unerwarteten Mehrbelastungen, einmal aufgenommene Kredite oder Ratenzahlungskäufe nicht mehr monatlich bedient werden können.

Für viele ist dies der Beginn eines langen Leidensweges, dessen Ende sich oft nicht abzeichnen will.

Auch Selbständige und Freiberufler, die mit Ihrem privaten Vermögen für Schulden haften landen, auch wenn der Ausgangspunkt ein anderer ist, bei Liquiditätsengpässen auf dem gleichen Weg.

Sinnvoll ist es, sich frühzeitig Hilfe an die Seite zu holen. Je früher, desto besser. Der erfahren Anwalt kann oft ganz erstaunliche Entschuldungsergebnisse erzielen und in jedem Fall auf die Dauer von 7 Jahren gesehen eine Entschuldungsprognose aufzeigen.

Nicht selten muss ein Darlehen oder eine Finanzierung erst „platzen" um an einen Verhandlungspartner zu gelangen, der die nötige „Entschuldungskompetenz" aufweist.

Bei Privatpersonen können oft schon verhältnismäßig kleine fünfstellige Beträge zu einer Überschuldung und zum Beginn der Misere führen.


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