Der internationale Erbfall – Israel

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Sie leben in Deutschland und haben Angehörige in Israel oder haben Immobilien in beiden Staaten? Dann könnten Sie die folgenden Ausführungen interessieren:

Wenn Erblasser oder Erbe im Ausland wohnen oder wenn Vermögensteile, wie Immobilien oder Bankvermögen, sich im Ausland befinden, streiten sich häufig zwei Rechtsordnungen, welches Recht hier Anwendung findet. Auch im Rechts- und Steuersystem zwischen Deutschland und Israel ist dies der Fall. Zum Tragen kommen dann zahlreiche Rechtsquellen – hier sollte am besten frühzeitig ein Anwalt hinzugezogen werden. Zudem sollte auch hier bereits im Vorfeld geklärt werden, wie die Formulierungen im Testament zu lauten haben und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt. Auch hier ist ein Anwalt, der auch über eine Expertise im israelischen Recht verfügt, der richtige Ansprechpartner.

Welches Recht ist anwendbar?

Liegt ein Erbfall mit Berührung zu Deutschland und zu Israel vor, so stellt sich zunächst die Frage: Welches Recht findet auf den Fall Anwendung? Die Antwort auf diese Frage hängt von denjenigen Umständen des konkreten Falles ab und kann sich u. U. als sehr kompliziert erweisen. Hier einige Beispiele: 

Fall 1

Ein israelischer Staatsangehöriger lebt in Düsseldorf und hat sowohl in Israel als auch in Deutschland Vermögensteile. Nach seinem Tod muss daher zunächst geklärt werden, welche Rechtsordnung für den Nachlass zur Anwendung kommt.

Maßgeblich zur Feststellung der anzuwendenden Rechtsordnung ist aus deutscher Sicht seit dem 17.08.2015 nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Erblassers, sondern sein letzter gewöhnlicher Aufenthalt. Hat sich der Erblasser in den letzten sechs Monaten in Deutschland aufgehalten, war sein Aufenthalt nicht zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken, so wird für den gesamten Nachlass deutsches Recht angewendet.

Das israelische internationale Erbrecht ist im Erbgesetz Israel 1965 (ErbG) geregelt. Gemäß §137 ErbG findet das Recht des „Wohnsitzes“ (Lebensmittelpunkt) des Erblassers zur Zeit seines Todes grundsätzlich Anwendung, War der Lebensmittelpunkt des Erblassers zur Zeit des Todes in Düsseldorf, so findet also auch nach israelischem Recht das deutsche Erbrecht Anwendung. Ausnahmen hierzu können sich unter Umständen hinsichtlich Immobilien sowie anderer Vermögensteile ergeben.

Fall 2

Ein deutscher Staatsangehöriger hatte seinen Lebensmittelpunkt und gewöhnlichen Aufenthalt zur Zeit seines Todes in Tel Aviv. Vorher hatte er für lange Zeit in Düsseldorf gelebt. In Düsseldorf hatte er sein Testament errichtet. In diesem Fall findet sowohl nach deutschem als auch nach israelischem Recht grundsätzlich das israelische Erbrecht für den Nachlass Anwendung. Bei der Beurteilung der Testierfähigkeit kann das aber schon wieder anders aussehen.

Fall 3

Ein deutscher Staatsangehöriger stirbt an seinem letzten gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz in Tel Aviv. Er hatte zu Lebzeiten Vermögensteile, einschließlich Immobilien, sowohl in Israel als auch in Deutschland. Grundsätzlich findet dann nach beiden Rechtsordnungen das israelische Recht Anwendung. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Danach findet hinsichtlich bestimmter Vermögensteile das Recht desjenigen Landes Anwendung, in dem sich diese Vermögenesteile befinden. In unserem beschriebenen Fall gilt grundsätzlich israelisches Recht. Da das deutsche Recht keine Sonderregelung zur Übergang des Eigentums von in Deutschland gelegenen Immobilien durch Erbschaft vorsieht, sondern der gesamte Nachlass einheitlich betrachtet wird, findet für den gesamten Nachlass israelisches Recht Anwendung. Das kann nach israelischem Recht durchaus anders aussehen.

Fall 4

Ein israelischer Staatsangehöriger hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland. Er hat in seinem Testament ausdrücklich geschrieben, dass zur Abwicklung seines Nachlasses israelisches Recht Anwendung finden soll. Er wollte damit die im deutschen Recht verankerten Pflichtteilsrechte bestimmter Angehörige (Kinder, Ehefrau...) umgehen.

In einer Entscheidung des obersten Gerichts in Israel hat das Gericht die Anwendung des israelischen Rechts in einem ähnlichen Fall aber abgelehnt und das Recht des Wohnsitzes zur Zeit des Todes des Erblassers angewandt. Diese Entscheidung des Gerichts wurde allerdings vor Inkrafttreten der sog. EU-ErbrechtVO erteilt. Nach Inkrafttreten der EU-ErbrechtVO dürfte hierzu aufgrund der Einführung des Wahlrechts des Erblassers eine Änderung im israelischen Recht erwartet werden.

Sie sehen – die hier beschriebenen Rechtsfälle sind durchaus kompliziert. Eine genauere Antwort über die hier dargelegten Rechtsfragen kann daher nur nach weiterer Klärung und Prüfung der konkreten Umstände jedes einzelnen Falles geschehen. Aus unserer Erfahrung kann die Nachlassabwicklung in Einzelfällen in Israel sehr langwierig sein. Eine frühzeitige Beratung hinsichtlich der Formulierungsmöglichkeiten eines Testaments sowie anderer Wege zu Übertragung von Vermögensteile können Zeit, Aufwand und überflüssige Kosten ersparen.

Mit unserem Netzwerk von Spezialisten im deutschen und israelischen Erbrecht haben wir vom KompetenzCentrum Erbrecht eine große Expertise vorzuweisen. Gerne stehen wir Ihnen in allen Fragestellungen rund um das Thema Erbschaft mit Rat und Tat zur Seite.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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