Die Wohnungssuche wird immer schwieriger. Ohne Makler annehmbaren Wohnraum zu finden, ist fast unmöglich. Im Umgang mit Maklern sind jedoch ein paar Dinge zu beachten.
- Wird eine Wohnung zu Miete vermittelt, dürfen maximal zwei Netto-Kaltmieten, plus Mehrwertsteuer an Provision verlangt werden. Netto bedeutet: ohne Nebenkosten.
- Leider gibt es bei der Vermittlung zum Kauf einer Immobilie keine gesetzlichen Vorgaben. Das bedeutet, dass Sie dem Makler theoretisch den Betrag zahlen müssen, den er fordert. Einziger Schutz: Der Wucherparagraph. Aber da sind die Gerichte nicht großzügig. Selbst 9 % werden als gültig angesehen.
- Verhandeln Sie lieber vorher. Wer darauf spekuliert, dass ein Gericht die Provision nachträglich senkt, geht ein hohes Risiko ein. Es kommt auch auf die Region an. Human sind drei Prozent, zum Beispiel in ländlichen Gegenden. In München, Hamburg, Frankfurt und Köln muss man für Maklerdienste schon mit mehr rechnen. Als Richtwert gilt aber auch hier: nicht mehr als sechs Prozent des Kaufpreises!
- Streit um Provision.
- Wenn um die Provision gestritten wird, muss der Makler die Vermittlung des Abschlusses beweisen. Also müssen seine Bemühungen kausal zum Kauf oder zur Vermietung geführt hat. Wenn der Vermieter oder Verkäufer mehrere Makler einschaltet, heißt es: Wer zuerst kommt, kassiert zuerst. Wenn Sie zu mehreren Maklern Kontakt wegen eines Objektes haben, widersprechen sie fürsorglich. Ein Brief genügt: „Hiermit zeige ich an, die Wohnung XY gemietet/gekauft zu haben. Ursächlich für das Geschäft war Makler XY. Er vermittelte den Erstkontakt. Ich widerspreche rein fürsorglich Ihren Ansprüchen."
Wir beraten Sie gerne.
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