Der Roman „Esra“

  • 1 Minuten Lesezeit

In dem Roman „Esra" wird eine Liebesgeschichte zwischen Adam und Esra erzählt. In der Figur der Esra erkennt sich die Klägerin wieder und begehrt daher Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung des Romans. Bei der hier gebotenen Gesamtabwägung sind die besonderer Bedeutung der Kunstfreiheit und deren hoher Rang sowie die grundsätzlich schrankenlose Gewährleistung unbedingt zu berücksichtigen. Eine Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch ein Kunstwerk kann nur mit äußerster Zurückhaltung zugesprochen werden. Zwar wird die Betroffene schwerwiegend in ihrem Persönlichkeitsrecht betroffen, ein Anspruch auf Geldentschädigung ist in vorliegendem fall aber abzulehnen. Die Grenzen der Kunstfreiheit sind äußerst schwierig zu bestimmen, jedoch muss hier gesehen werden, dass bereits ein Verbreitungsverbot gegen den Roman erwirkt wurde. Dieses greift bereits erheblich in die Kunstfreiheit ein, so dass kein weiterer Eingriff zulässig sein kann. (BGH, Urteil vom 24.11.2009 - Az. VI ZR 219/08)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte

www.anwaltsbuero47.de  -  www.bildrechtskanzlei.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema