Der Strafbefehl - kurz und knapp!

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Ein Strafbefehlsverfahren ist ein verkürztes und vereinfachtes Verfahren zur Abwicklung leichter Straftaten. Es wird angewendet, um die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu entlasten, kann jedoch die Rechte des Angeklagten einschränken. Im Gegensatz zur Hauptverhandlung, bei der mündliche Anhörungen stattfinden, erfordert das Strafbefehlsverfahren lediglich einen hinreichenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten.
Dieses Verfahren wird nur bei Vergehen angewendet, d.h. bei Straftaten mit einer Strafandrohung unter einem Jahr. Die Entscheidung, ob ein Strafbefehl erlassen wird oder eine Anklage erhoben wird, liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft.
Die Strafen, die im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens verhängt werden können, sind begrenzt. Eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr kann nur dann festgelegt werden, wenn der Angeklagte einen Verteidiger hat und die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird. Mögliche Rechtsfolgen sind unter anderem Geldstrafen, Verwarnungen mit Strafvorbehalt, Fahrverbote, Verfall, Einziehung, Unbrauchbarmachung von Schriften, Entziehung der Fahrerlaubnis und Absehen von Strafe.
Auch nach einem rechtskräftigen Strafbefehl gilt der Angeklagte als vorbestraft, da die Vorstrafe im Bundeszentralregister eingetragen wird. Ob die Verurteilung im Führungszeugnis erscheint, hängt davon ab, ob es sich um eine Verurteilungen von mehr als 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe handelt.
Der Ablauf eines Strafbefehlsverfahrens beginnt mit dem Erlass des Strafbefehls durch den Strafrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Strafbefehl muss dem Beschuldigten zugestellt oder persönlich übergeben werden. Nach Erhalt des Strafbefehls hat der Angeklagte zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Wenn kein Einspruch erfolgt, wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Wenn Einspruch eingelegt wird, wird eine Hauptverhandlung anberaumt, bei der der Angeklagte nicht unbedingt persönlich erscheinen muss. Es besteht die Möglichkeit, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Während der Hauptverhandlung kann es zu einer höheren Bestrafung kommen als im Strafbefehl vorgesehen.
Der Einspruch kann bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens zurückgenommen werden, danach ist dies nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich.


Erfahren Sie hier mehr: Strafbefehl - was ist das? (vsrechtsanwaelte.de)


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