Rechtstipp vom 22.02.2012

Der Tag der Muttersprache – Deutschpflicht?

Deutschpflicht, –, Muttersprache, Tag
Das Erlernen verschiedener Sprachen fördert die Kommunikationsfähigkeit.
Heute ist es wieder soweit: Zum 12. Mal jährt sich der Internationale Tag der Muttersprache. Die UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) will so darauf aufmerksam machen, dass vielen der weltweit gesprochenen Sprachen der Sprachtod droht, weil sie außer Gebrauch kommen. Dabei stellt jede Sprache die „Grundlage menschlichen Zusammenlebens" dar. Aus diesem Grund ist es wichtig, auch bildungsferne Familien und Familien mit Migrationshintergrund zu fördern. Denn nur wenn die Kinder die jeweilige Sprache beherrschen, können sie sowohl in der Schule als auch im späteren Berufsleben Erfolg haben.

So mussten kürzlich Gerichte beispielsweise darüber entscheiden, ob das Jugendamt einen Vater mit polnischer Abstammung dazu zwingen durfte, beim begleiteten Umgangskontakt mit seinen Kindern nur deutsch zu sprechen. Das Jugendamt gab als Begründung dafür an, dass kein polnischer Dolmetscher zur Verfügung gestanden habe.

Das Oberlandesgericht Hamburg sah in der Anordnung, dass der Vater nicht in seiner Muttersprache mit seinen Kindern sprechen dürfe, eine Rechtsverletzung, gewährte aber keine Geldentschädigung. Denn kurz zuvor hatte man sich vor dem Verwaltungsgericht Hamburg darauf geeinigt, dass der Vater sich in seiner Muttersprache mit seinen Kindern unterhalten dürfe. Das Verwaltungsgericht war empört über die Vorgehensweise des Jugendamtes und wies die Begründung, dass kein Dolmetscher zur Verfügung stehe, als „kaum haltbar" zurück. Ein deutschsprachiger Umgangskontakt dürfe nicht erzwungen werden (OLG Hamburg, Urteil v. 04.07.2011, Az.: 1 U 34/10).

(VOI)

Foto: ©fotolia.com/michaeljung


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