Der Unternehmensbeirat – Grundsätze des Beirats

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Teil I

Der Beirat kann eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits bestehenden Organen eine Gesellschaft, zum Beispiel in der GmbH die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung, sein. Besonders bei Familienunternehmen, in denen Aktionen und subjektive Empfindungen das Handeln bestimmen können, kann der Beirat dem gegensteuern.

Bevor ein Beirat gegründet wird, sollte immer eine Situationsanalyse durchgeführt werden, welche die Stärken und Schwächen des jeweiligen Unternehmens aufführt und als Grundlage für die Aufstellung des Aufgaben bzw. Pflichtenkatalogs des Beirates dient. Diese Situationsanalyse und der Aufgaben Katalog dient als Gerüst für das passende Beiratsmodell.

Warum ein Beirat?

Der Beirat kann zum einen Kontrollfunktionen zwischen der Geschäftsführung und den Gesellschaftern ausüben, zum anderen aber auch als Puffer für Gesellschafterkonflikte wirken. Somit können (familiäre) Konflikte im Gesellschafterkreis, die sich auf die Geschäftsführung negativ durchschlagen könnten, vermieden werden.

Für die Gesellschafter kann der Beirat außerdem als ein unabhängiges Gremium fungieren, dass mit sachkundigen Dritten besetzt ist. Der Beirat kann zum Beispiel aus erfahrenen Managern der Branche des Unternehmens, Rechtsanwälten oder Steuerberatern besetzt werden, die die fehlende Erfahrung oder Expertise der Gesellschafter kompensieren. Somit kann der Beirat wertvolle Hilfe bei schwierigen Fragestellungen und einen wesentlichen Mehrwert für das Unternehmen bieten.

Kann auch eine Aktiengesellschaft einen Beirat gründen?

Die Bildung des Beirats ist auch bei einer AG grundsätzlich zulässig, darf aber die zwingende aktienrechtliche Kompetenzzuordnung nicht berühren. Bei der AG bedeutet das, dass der Beirat rein beratende Aufgaben übernehmen darf.

Sie sind der Meinung, dass ein Beirat für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, dann beraten wir Sie gerne bei der Umsetzung. 

Lesen Sie in dem 2. Teil über den Unternehmensbeirat, wie dieser gegründet wird.


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