Der VW Abgasskandal geht in eine neue Runde auch beim EA288 Motor

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Lange haben sich die Autokonzerne gewehrt, doch letztendlich müssen sie sich geschlagen geben. Wiederum wurde der VW-Konzern zum Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht Bielefeld, Az. 9 O253/21, verurteilte die Volkswagen AG, in einem durch die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte München, geführten Verfahren, zur Rücknahme eines Audi Q3 mit EA288 Diesel Motor.

Hierbei handelt es sich um einen Audi Q32.0 TDI mit dem eben aufgeführten Motor. Das Landgericht geht davon aus, dass eine so genannte Fahrkurvenerkennung in dem Softwarepaket des  EA288 Motors vorliegt.

Es liegt eine unzulässige Steuerung des SCR Katalysators vor und somit eine unzulässige Abschaltvorrichtung. Für das vorhandene Fahrzeug gab es weder einen verpflichtenden noch einen freiwilligen Rückruf. Dies ist aber auch nicht notwendig, da der Schadensersatz auch ohne einen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt gewährt werden muss. Der EA288 Motor ist der Nachfolge Motor des EA 189 Motor, mit dem der Abgasskandal ins Rollen kam.

Der VW-Konzern hat sich jahrelang gegen eine Verpflichtung zur Rücknahme der Fahrzeuge gewehrt. Nun aber, vor allem vor dem Hintergrund der neuen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen den Bosch Konzern betreffend, bleibt den Gerichten nichts anderes mehr übrig, als die Autokonzerne zu verurteilen. Es ist wohl klar, das nicht nur der VW-Konzern sondern auch Mercedes, Fiat,BMW, Opel, Porsche und Audi sowie viele andere Autohersteller, trotz Hinweise der Firma Bosch, das die von ihr entwickelten Softwarepakete wohl illegal sein dürften , sich wissentlich über die gesetzlichen Vorgaben hinweggesetzt haben und diese illegalen Abschaltvorrichtungen nicht nur bestellt, sondern auch verbaut haben. Auch das leider noch ausstehende Urteil des europäischen Gerichtshofs zur Thematik Thermofenster, insbesondere beim EA288 wird dazu führen, dass die Verbraucher nun insgesamt schnellstmöglich zu Ihrem Recht kommen.


Handeln Sie jetzt.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit, und insbesondere nach dem ergangenen Urteil des BGH, erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel eine Urteil, das die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war. Auch stehen mannigfaltige Prozessfinanzierer zur Verfügung, die Prozesskosten risikofrei übernehmen, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW/Audi/Porsche/Mercedes/Fiat sowie BMW-Geschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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