Design- bzw. wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Kanzlei bock legal wg. angeblichen Plagiats

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine Abmahnung vor, in welcher die Kanzlei bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB für die The Swatch Group Management Services AG aus der Schweiz designrechtliche bzw. markenrechtliche Verstöße abgemahnt hat.

Dabei lautet der Vorwurf in der Abmahnung, dass der Abgemahnte ein eingetragenes Design der Auftraggeberin der Kanzlei verletzt haben soll. Namentlich soll der Abgemahnte das Originalprodukt „ck graceful“ unlauter nachgeahmt haben und diese Nachahmung auch vertrieben haben. Bei dem Produkt „ck graceful“ handelt es sich um eine Armbanduhr für Damen. Die unlautere Nachahmung stelle, so die Anwälte, auch einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und damit eine Wettbewerbsverletzung dar. Der Abgemahnte habe, so die Anwälte weiter, den guten Ruf des Originalproduktes ausgenutzt.

Die Kanzlei bock legal fordert in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (mit Anerkenntnis einer Schadensersatzverpflichtung und Verpflichtung zur Herausgabe der Bereicherung) sowie Auskunft und Rechnungslegung (z. B. über hergestellte Menge, Herkunft, verkaufte Menge des Produktes, Umsatz etc.). Die Anwälte fordern des Weiteren Herausgabe aller im Besitz befindlichen Plagiate und Werbemittel, die die Abbildung des Produktes tragen sowie schlussendlich die Vernichtung. Der Abgemahnte soll auch einen Betrag von über 2.600,- € an die Kanzlei zahlen. Hierbei handle es sich u.a. um Rechtsanwaltskosten, Ermittlerkosten und Creditreformkosten. Die Rechtsanwaltskosten werden dabei auf einen Streitwert von 120.000,- € berechnet.

Falls Sie eine solche designrechtliche bzw. wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht vorbehaltslos und ohne jede Prüfung den Forderungen der Rechtsanwaltskanzlei nachkommen.

Gerade bei dieser Spezialmaterie Wettbewerbsrecht/Designrecht ist es wichtig, dass ein fachkundiger Anwalt zurate gezogen wird, der sich in diesen Rechtsgebieten auskennt. Gerade bei diesen recht speziellen Abmahnungen sind häufig jede Menge Details zu beachten. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann für Sie überprüfen, ob die von der Anwaltskanzlei gemachten Vorwürfe zutreffend sind bzw. inwieweit dies nicht der Fall ist. Er kann für Sie eine sogenannte „modifizierte“ und auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Unterlassungserklärung erstellen. Auch kann er auf eine Reduzierung der geforderten Geldbeträge hinwirken.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung zu erfragen. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Seite.

Ihr 

Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema