Details der Ermittlungsakte in der Presse

  • 1 Minuten Lesezeit

In einem Pressebericht über eine angeklagte Straftat eines Wettermoderators wurden Details aus dessen Ermittlungsakte wiedergegeben. Zwar rechtfertigen die Prominenz des Wettermoderators und die erhebliche Straftat, die angeklagt ist, Presseberichte, da das öffentliche Informationsinteresse doch als sehr gewichtig einzustufen ist. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Presseberichterstattung nicht zu detailreich erfolgt. Denn im Falle eines Freispruchs steht dem allgemeinen Informationsinteresse das Rehabilitationsinteresse des bekannten Wettermoderators gegenüber. Je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird, desto höher sind Sorgfaltspflichten anzusetzen. Gerade bei Straftaten wie Vergewaltigungen ist nämlich zu vermeiden, dass derartige detailreiche Darstellungen einen falschen Eindruck vermitteln. (LG Köln, Urteil vom 12.05.2010 - Az. 28 O 175/10)

Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage www.anwaltsbuero47.de.

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte

www.anwaltsbuero47.de - www.bildrechtskanzlei.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema