Die Vorteile der Europäischen Marke ggü. einer Deutschen Marke

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Sie stehen vor der Frage, ob Sie für Waren oder Dienstleistungen eine Deutsche Marke oder eine Europäische Marken anmelden sollen?


Die Beantwortung dieser Frage hängt zum einen davon ab, wo Sie Ihre Waren und/oder Dienstleistungen anbieten und damit auch schützen möchten. Zum anderen von der Frage, wie viel Sie bereit sind, für die Anmeldung und Eintragung der Marke an Gebühren auszugeben.


1. Schutzumfang der Marken


Die Europäischen Marke bietet gegenüber der Deutschen Marke einen erweiterten territorialen Schutzumfang:

Der Markenschutz besteht nach der Eintragung im Register automatisch in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union. Der Schutz beschränkt sich damit nicht – wie bei einer deutschen Marke – allein auf die Bundesrepublik Deutschland.


2. Gebühren


Bei einer Markenanmeldung werden die Waren und/oder Dienstleistungen, für welche Sie die Marke anmelden in 45 verschiedene Klassen unterteilt. Abhängig davon, für welche Waren- und/oder Dienstleistungen Sie Ihre Marke anmelden, benötigen Sie auch eine unterschiedliche Anzahl an Klassen. Die Anzahl der erforderlichen Klassen wirkt sich auf die Höhe der Gebühren aus.


a) Gebühren für die Anmeldung einer deutschen Marke:


Für die Anmeldung einer deutschen Marke ist eine Anmeldegebühr i.H.v. 300,00 € (bei Anmeldung in Papierform) bzw. 290,00 € (bei einer elektronischen Anmeldung) zu bezahlen. In der Anmeldegebühr enthalten ist eine Anmeldung von Waren und/oder Dienstleistungen für bis zu 3 Klassen. Für jede weitere Ware und/oder Dienstleistung ist ab der vierten Klasse und für jede weitere Klasse eine zusätzliche Gebühr von 100,00 € zu zahlen.


Eine deutsche Marke mit bis zu 3 Klassen kostet im elektronischen Anmeldeverfahren daher Amtsgebühren i.H.v. 290,00 €


b) Gebühren für die Anmeldung einer europäischen Marke:


Für die Anmeldung einer europäischen Marke ist eine Anmeldegebühr i.H.v. 850,00 € zu bezahlen. Darin enthalten ist die Anmeldung für lediglich 1 Klasse. Die Gebühr für die zweite Klasse kostet 50,00 €. Die Gebühr ab der dritten und für jede weitere Klasse beträgt 150,00 €.


Eine europäische Marke mit bis zu 3 Klassen kostet im elektronischen Anmeldverfahren daher Amtsgebühren i.H.v. 1.050,00 €.


3. Fazit


Die Registrierung einer deutschen Marke ist dann sinnvoll und kostengünstiger, wenn ein Markenschutz nur in Deutschland benötigt wird und schon vor der Registrierung feststeht, dass die für die Marke angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen nur in Deutschland angeboten bzw. vertrieben werden.


Steht bereits fest, dass Waren und/oder Dienstleistungen in (naher) Zukunft zur Registrierung der Marke auch über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus innerhalb der Europäischen Union angeboten und vertrieben werden, empfiehlt sich direkt die Anmeldung einer Europäischen Marke. Die Mehrkosten i.H.v. 760,00 € bei einer Marke mit bis zu 3 Klassen sind vor dem Hintergrund des territorial deutlich erhöhten Schutzumfangs vertretbar.


Abschließend ist zu berücksichtigen:

Mit einer Deutschen Marke können Sie auch nur gegen Markenverletzungen, z.B. aufgrund von „Produktpiraterie“ in Deutschland vorgehen. Würde ein Dritter Ihre Ware „nachahmen“ bzw. „kopieren“ und unter einem verwechselbaren Kennzeichen beispielsweise in Österreich vertreiben, könnten Sie sich auf Basis einer Deutschen Marke nicht dagegen wehren.


Zudem könnte der Dritte auch eine zu Ihrer Deutschen Marke identische oder ähnliche Marke in Österreich (oder anderen EU-Ländern) anmelden. Damit könnte ein Dritter mit einzelnen nationalen Markenanmeldungen andere EU-Länder für Ihre Marke und/oder Waren und/oder Dienstleistungen blockieren.



Sie interessieren sich für die Anmeldung einer Marke und sind sich unsicher, ob Sie eine Deutsche Marke oder eine Europäische Marke anmelden sollen?


Sie sind sich unsicher, für welche Waren/Dienstleistungen Sie ihre Marke anmelden sollen oder in wie vielen Klassen?


Melden Sie sich gerne bei mir. Ich berate Sie zu diesen und allen weiteren Fragen rund um Ihre Markenanmeldung oder bereits registrierte Marke


www.rechtsanwalt-luers.de

Foto(s): Thomas Krauss

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