(Val) Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG (DT AG) wegen missbräuchlichen Verhaltens bei der Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL), der so genannten «letzten Meile», für Wettbewerber eingestellt. Infolge des starken Anstiegs der TAL-Nachfrage war es bei der DT AG zu einem erheblichen Rückstau von TAL-Umschaltungen auf Wettbewerber gekommen. Dadurch konnten die Wettbewerber ihren Endkunden teilweise nur mit erheblichen Zeitverzögerungen Telefon- und DSL-Anschlüsse zur Verfügung stellen. Aufgrund von entsprechenden Anträgen zweier betroffener Wettbewerbsunternehmen hat die BNetzA Ende 2007 Missbrauchsverfahren gegen die DT AG eingeleitet.
Die Ermittlungen ergaben zahlreiche Details der TAL-Bereitstellung, die in der Summe erhebliche Zweifel an der Unbedenklichkeit der bisherigen Bereitstellungspraxis aufkommen ließen.
Darüber hinaus hat die DT AG gegenüber der BNetzA eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben, nach der sie die verbesserten vertraglichen Bedingungen für die TAL-Bereitstellung diskriminierungsfrei allen TAL-Nachfragern anbieten wird. Ferner wird die DT AG ihre Auftragsbearbeitung anpassen, damit die bestellten TAL künftig fristgerecht bereitgestellt werden können. Sie wird die BNetzA in den nächsten 18 Monaten zudem regelmäßig über die TAL-Nachfrage- und Bereitstellungssituation unterrichten.
Ein weiteres Verfahren zur Umschaltung von TAL zugunsten von Wettbewerbern auch an Samstagen konnte ebenfalls eingestellt werden, nachdem die DT AG sich freiwillig zu einem entsprechenden Angebot bereiterklärt hatte.
Bundesnetzagentur, PM vom 08.05.2008
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