Deutsche Treusorge Fonds GmbH versendet unerwünschte Vertragsunterlagen

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Unsere Mandanten haben mitgeteilt, dass diese unerwünschte Werbeanrufe im Auftrag der Firma „Deutsche Treusorge Fonds GmbH” erhalten. Hierbei wird angefragt, ob man denn eine Lebensversicherung besitzt und ob man diese denn nicht verkaufen möge. Hierdurch würde man mehr Geld erhalten, als wenn man die Lebensversicherung kündigt.

Sobald man hier Interesse zeigt, erhält man von der Deutsche Treusorge Fonds GmbH bereits eine Vertragsbestätigung; der Vertrag soll zu diesem Zeitpunkt bereits telefonisch geschlossen worden sein.

Sieht man von den (verbotenen) unerwünschten Werbeanrufe ab, ist an sich nichts gegen dieses Geschäftsmodell einzuwenden, jede Partei profitiert grundsätzlich von so einem Deal: Der Kunde bekommt grundsätzlich mehr Geld als bei einer Kündigung und die „Deutsche Treusorge Fonds GmbH” führt die Versicherung fort und erhält am Ende der Laufzeit eine höhere Auszahlung als den bezahlten Kaufpreis.

Wir haben uns die Vertragsbedingungen genauer angesehen. Auf der Homepage der Deutsche Treusorge Fonds GmbH wird das Vorgehen unter „So funktioniert‘s” u. a. wie folgt beschrieben (Stand 02.07.2015):

  • Nach Erhalt aller relevanten Daten erhalten Sie ein Kaufpreisangebot von uns.
  • Im Anschluss senden wir Ihnen den entsprechenden Kaufvertrag zur Unterzeichnung zu.
  • Wir beantragen die Übertragung der Versicherung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
  • Nach circa 6-8 Wochen (abhängig von der Versicherungsgesellschaft) überweisen wir Ihnen den Kaufpreis.

Der Kunde muss sich bewusst sein, dass er bei diesen Vertragsbedingungen komplett in Vorleistung geht: Zuerst wird die Versicherung an die Deutsche Treusorge Fonds GmbH übertragen und erst danach soll man nach „circa 6-8 Wochen“ den Kaufpreis erhalten. Falls keine Zahlung erfolgen sollte (z. B. im Falle einer Insolvenz), steht der Kunde mit leeren Händen da, da die Versicherung bereits zuvor übertragen wurde.

Hierzu haben wir von der Deutsche Treusorge Fonds GmbH am 23.09.2015 folgende Stellungnahme erhalten, die wir an dieser Stelle wiedergeben:

 „[…] Wir sehen hingegen in den vertraglichen Regelungen keine unangemessene Risikoverteilung zu Lasten des Verkäufers. Vielmehr werden bestehende Restrisiken zur Optimierung der Transaktionskosten zwischen den Vertragsparteien ausgewogen verteilt.

Zur Erläuterung der Regelungen ist hierzu mitzuteilen, dass nach unserem Erfahrungshorizont die Versicherungen bedauerlicherweise einen Zeitraum von ca. 6-8 Wochen benötigen, um mitzuteilen, ob sämtliche vom Versicherungsnehmer veräußerten Rechte und Ansprüche bestehen und insbesondere, ob Rechte Dritter an Ansprüchen aus der Versicherung geltend gemacht werden können oder die Versicherungsgesellschaft aufrechenbare Forderungen gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann. Es ist nachvollziehbar, dass die Werthaltigkeit des Anspruches aus dem Versicherungsvertrag von der vorbezeichneten Mitwirkung durch die Versicherung abhängig ist und in einem Worst Case Fall der Wert der Versicherung vermindert oder gar eine Wertlosigkeit der Versicherung vorliegen kann. […]”

Zuletzt sei erwähnt, dass die Deutsche Treusorge ein Unternehmen der „Gold International SE“ ist: Diesem Unternehmen hat im Jahre 2014 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das öffentliche Angebot von Aktien der Gold International SE wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt. Die Aktien wurde nämlich nicht an der Börse gehandelt, worauf im Werbeprospekt jedoch nicht hingewiesen wurde. Hierauf hat die „Gold International SE“ reagiert und bietet nun „Partiarische Darlehen“ an.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei Verträgen mit der Deutsche Treusorge Fonds GmbH oder Gold International SE? Dann wenden Sie sich unverbindlich an unsere Kanzlei, wir helfen Ihnen gerne. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

www.kanzlei-hufschmid.de


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