Deutsches Internationales Privatrecht: Wird an EU-Vorgaben angepasst

Rechtsgebiet: Zivilrecht
Rechtstipp vom 23.05.2008
Das deutsche Internationale Privatrecht wird im Bereich der außervertraglichen Schuldverhältnisse an die europäische Rom II-Verordnung angepasst. Ein entsprechendes Gesetz hat das Bundeskabinett am 21.05.2008 beschlossen. Die Anpassung soll das Verhältnis zwischen den deutschen und europäischen Vorschriften im Bereich des Internationalen Privatrechts klären, wie das Bundesjustizministerium mitteilte.

Der Rom II-Verordnung sollen laut Ministerium andere europäische Rechtsakte folgen, zum Beispiel betreffend das Internationale Privatrecht für Scheidungs- und Unterhaltssachen. Kurz vor dem Abschluss stehe auch die Rom I-Verordnung. Diese betrifft das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht. In Zukunft geht die Rom II-Verordnung den deutschen Vorschriften vor, soweit sie anwendbar ist.

Bundesjustizministerium, PM vom 21.05.2008

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