"Dido Elizabeth Belle" – Waldorf Frommer Abmahnung - € 815

  • 3 Minuten Lesezeit

Viele Internetanschlussinhaber erhalten Abmahnungen von Waldorf Frommer wegen angeblichen Filesharing des Films „Dido Elizabeth Belle“. Betroffene sollen einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag unterschreiben und € 815,00 bezahlen. Zu Recht? Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung per Telefon. Ich habe Erfahrung aus über 17.000 Filesharing-Abmahnungen.

Warum die Abmahnung von Waldorf Frommer?

Wer nicht weiß, warum er die Abmahnung erhalten hat, sollte bei den Mitnutzern seines Internetanschlusses nachfragen, ob jemand den Film kennt und im Internet oder auf seinem PC angesehen hat. „Dido Elizabeth Belle“ ist ein britisches Drama von Amma Asante und erzählt die wahre Geschichte der Mulatin Dido Elizabeth Belle, der unehelichen Tochter eines britischen Aristokraten, die aus dessen Affäre mit einer Sklavin hervorging. Die Familie des Admirals will die kleine Dido nicht als Johns Tochter akzeptieren. Rassismus und Diskriminierung gehören fortan zum Alltag des kleinen Mädchens.

Abmahnung auch nach Streaming von „Dido Elizabeth Belle“

Wenn Mitnutzer (Ehemann, Ehefrau, Mitbewohner, Kinder, Mieter, Besucher u. v. a.) den Internetanschluss zum Streaming des Films z. B. auf popcorn time genutzt haben, flattert schnell eine Abmahnung ins Haus. Nicht nur bei Nutzung von Tauschbörsensoftware, sondern mittlerweile auch beim Streaming bietet man die Filme anderen Nutzern an.

Daher sollte man die Quelle für die Abmahnung wegen „Dido Elizabeth Belle“ tunlichst abstellen. Andernfalls drohen weitere Abmahnungen.

Der Rechteinhaber ist über das kostenlose Verteilen seines Films wenig begeistert und fordert die sofortige Unterlassung. Zur Ernsthaftigkeit eines Unterlassungsversprechens ist ein Unterlassungsvertrag mit Vertragsstrafe erforderlich. War die Abmahnung rechtmäßig, was sie oft nicht ist, kann der Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH auch Schadenersatz von € 815,00 fordern.

Wie ist die Rechtslage? Haftet der Anschlussinhaber automatisch und immer?

Nein. Nach derzeitiger Rechtslage besteht zunächst eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für die ermittelte Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist und zwar als Täter (selbst) oder Störer (Haftung für andere wegen Pflichtverletzung). Der abgemahnte Anschlussinhaber muss diese Vermutung erschüttern, wenn er sich gegen die Abmahnung verteidigen möchte.

Hat der Abgemahnte die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen sondern Dritte, kommt eine sogenannte Störerhaftung in Betracht. Der Störer haftet nur bezüglich der Ermittlungs- und Anwaltskosten, nicht aber auf Schadensersatz. Auch die Störerhaftung kann jedoch entfallen, nämlich dann, wenn der Abgemahnte seine Prüf- und Kontrollpflichten erfüllt hat, z. B. indem er ein Verbot von Tauschbörsen ausgesprochen hat.

Keine modifizierte Unterlassungserklärung bei unberechtigter Abmahnung!

Hat man die die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen und ist auch nicht für das Verhalten Dritter verantwortlich, ist die Abmahnung unberechtigt. In diesen Fällen muss der Abgemahnte weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas bezahlen, schon gar keine € 100,00 wie mancherorts geraten. Eine Zahlung von € 100,00 ist nicht nur verlorenes Geld, sondern rechtlich fatal.

Was tun bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Dido Elizabeth Belle“?

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen

Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung

Faire Pauschalpreise

Bundesweite Hilfe


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema