Die Folgen der EU-Urheberrechtsreform

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Vor allem „Artikel 13“ war in den letzten Wochen immer wieder Diskussionsthema. Er gehört zur Urheberrechtsreform der EU. Heute hat der EU-Ministerrat der „Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ zugestimmt, was bedeutet: Die Richtlinie muss von den Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt werden. Doch was bedeutet das für das Internet und seine User?

Worum geht es in der Richtlinie?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Mit der Richtlinie zu Urheberrechten sollen einheitliche Regeln für die Verwertung und Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet aufgestellt werden. Das soll die Rechte der Urheber stärken. Zu den Regeln gehört auch Artikel 17, ehemals Artikel 13, der dafür sorgen soll, dass kommerzielle Plattformen prüfen müssen, ob die hochgeladenen Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Da die Überprüfung der großen Datenmenge nicht per Hand durchgeführt werden kann, soll dafür eine entsprechende Software entwickelt werden. Diese könnte aber, wenn sie streng aussortiert, als Upload-Filter fungieren, was in letzter Zeit für reichlich Proteste sorgte.“

Was wird sich durch die Umsetzung der Richtlinie ändern?

Die konkreten Folgen lassen sich jetzt noch nicht abschätzen. Die Umsetzung der Richtlinie zur fairen Bezahlung fremder Inhalte bringt eine große technische Herausforderung mit sich. Wie akkurat und fehlerfrei die Software zur Erkennung urheberrechtlich geschützter Inhalte arbeiten wird, bleibt abzuwarten.

Anzumerken ist, dass die EU natürlich nicht an einer Zensierung des Internets interessiert ist und auch Deutschland spricht sich, gerade nach den starken Protesten der Bundesbürger, gegen einen Upload-Filter aus. Die Bundesregierung will eine ausgewogene und einheitliche Lösung finden, um eine Zensur des Internets zu verhindern.

Bei Fragen zum Urheberrecht können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.


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