Die Gefahr des fehlerhaften Einspruchs bei einem Steuerbescheid gegen eine GbR

  • 1 Minuten Lesezeit

Wenn ein Steuerbescheid gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ergeht, hat nur diese - und nicht der einzelne Gesellschafter - das Recht und die Möglichkeit, hiergegen Einspruch einzulegen. 

Wird dieser Umstand verkannt, wird der Steuerbescheid bestandskräftig, auch wenn die Gesellschafter irrtümlicherweise davon ausgehen, sie hätten wirksam Rechtsmittel gegen den belastenden Bescheid erhoben.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Soll ein Steuerbescheid gegen die GbR "angegriffen" werden, muss der Einspruch im Namen der Gesellschaft nach §§ 709 Abs. 1, 714 BGB und zudem durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich erhoben werden. 

Dies gilt gemäß § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB selbst dann noch, wenn bereits eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses veranlasst wurde.

Wird der Rechtsbehelf bzgl. Frist und korrekter Bezeichnung versäumt, wird der Steuerbescheid mit allen Nachteilen gegen die GbR bestandskräftig.

Inwiefern sodann noch Möglichkeiten der Korrektur oder des Wiedereintritts in das Steuerverfahren bestehen, ist durch einen fachkundigen Rechtsanwalt für Steuerrecht zu prüfen.

Die rechtlichen Ausführungen ergehen in Anlehnung an Schleswig-Holsteinisches FG v. 7.7.2022 - 4 K 122/20.

Die vom Finanzgericht klargestellten Rechtsgrundsätze gelten auch für den Fall, dass die betroffenen Personen/Beteiligten versuchen, einen Steuerbescheid gegen eine angeblich bestehende - von der Finanzbehörde angenommene - GbR (Rechtsscheins-GbR) außer Kraft zu setzen.

Gerne stehe ich Ihnen bei steuerlichen Problemfällen und Streitigkeiten mit der Finanzbehörde zur Verfügung.

Foto(s): Canva.de - Dr. Holger Traub

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.

Beiträge zum Thema