Die Patientenverfügung: ein aktuelles Urteil des BGH hat weitreichende Auswirkungen

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Eine Patientenverfügung dient dazu, den Wunsch eines Patienten schriftlich zu dokumentieren, damit seine Angehörigen genau wissen, was er im Krankheitsfall für sich entscheiden würde – wenn er noch fähig wäre, selbst zu entscheiden. Es geht in den meisten Fällen um die Frage, ob lebensverlängernde medizinische Maßnahmen eingesetzt werden sollen oder nicht, wenn der Zustand des Patienten keine Hoffnung mehr zulässt.

Im Sommer fällte der Bundesgerichtshof ein Urteil zu diesem Thema, das viele Patientenverfügungen auf den Prüfstand stellen wird, denn nach diesem Urteil sind viele Patientenverfügungen nicht mehr wirksam und bedürfen dringend einer Neufassung (Az. XII ZB 61/16, Urteil vom 06.07.2016).

Vor Gericht kam der Fall einer 70-jährigen Frau, die einen Hirnschlag erlitten hatte und seither im Koma lag. Die Patientin hatte verfügt, dass eine ihrer drei Töchter entscheiden dürfe, was in einem solchen Fall geschehen sollte. Diese Tochter entschied, in Zusammenarbeit mit der behandelnden Ärztin, dass ihre Mutter künstlich ernährt werden sollte. Die beiden anderen Töchter klagten gegen ihre Schwester, denn sie sahen mit dieser Entscheidung den Willen der Mutter nicht verwirklicht, die „lebensverlängernde Maßnahmen“ in ihrer Patientenverfügung ausdrücklich abgelehnt hatte. Nun ging es darum, ob die künstliche Ernährung dazu gerechnet werden durfte oder nicht. Die beiden Schwestern verloren den Rechtsstreit.

Die Richter argumentierten beispielsweise, dass die Formulierung „würdevoller Tod“ zu wenig konkret sei. Hieraus könne der Wunsch der Patientin nicht eindeutig abgelesen werden, auch wenn dies vielleicht für die Angehörigen eindeutig sei. Eine Formulierung müsse viel präziser und sehr detailliert gewählt werden. Die ärztlichen Maßnahmen, die nicht erwünscht sind, müssten explizit benannt sein.

Dieses Urteil hat weitreichende Folgen: Alle älteren Patientenverfügungen sollten dringend dahingehend überprüft werden, ob die Formulierungen darin auch den Wunsch des Patienten unmissverständlich wiedergeben. Zur Prüfung und Überarbeitung dieser Patientenverfügungen ist juristische Unterstützung unbedingt ratsam!

In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart ist Rechtsanwältin Kerstin Herr Ihre Ansprechpartnerin, wenn es um das Thema Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten geht.


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