Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung ist es, das mit einem Rechtsstreit einhergehende Kostenrisiko zu versichern. Rechtsschutzversicherungen werden sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten.
Die Rechtsschutzversicherung gilt jedoch nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität nur für das jeweils versicherte Risiko. So beinhaltet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nur Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Fahrzeug entstehen. Hat man hingegen einen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, so werden auch Rechtsstreitigkeiten z.B. aus dem Arbeitsverhältnis übernommen.
Welche Risiken die jeweilige Rechtsschutzversicherung genau einschließt, ist den jeweils maßgebenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen, die der Versicherungspolice beiliegen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht regelmäßig Musterbedingungen (ARB), die von den Mitgliedsunternehmen häufig übernommen werden. Häufige Leistungsarten und Versicherungsformen sind:
- Arbeits-Rechtsschutz
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige
Die Aufzählung ist nicht abschließend!
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich hierbei stets aus dem maßgebendem Versicherungsvertrag und die zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen. Die Rechtsschutzversicherungen sehen häufig Leistungsausschlüsse vor. Hier sollen nur einige besonders häufig vorkommenden Ausschlüsse genannt werden:
- Kosten, die im ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum stehen
- Kosten im Zusammenhang mit Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht
- Kosten, die im ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen, Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften sowie dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Wertpapieren (z.B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile) ,Beteiligungen (z.B. an Kapitalanlagemodellen, stille Gesellschaften, Genossenschaften) und deren Finanzierung stehen
- Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer
- Klagen vor dem Verfassungsgericht oder vor internationalen Gerichtshöfen
Wenn Versicherungsschutz greift, so sind u.a. meist erstattungsfähige Kosten die Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger, Rechtsanwaltskosten, die Kosten des Gerichtvollziehers und die Kosten der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Abgesehen vom Verkehrs- und Strafrechtschutz springen Versicherer bei neuen Verträgen frühestens drei Monate nach Vertragsabschluss ein, viele erst nach einem halben Jahr Wartezeit.
Wichtig ist auch, wie der Versicherer im Kleingedruckten den Zeitpunkt definiert, zu dem der Schaden eintritt. Im Versicherungsvertrag sollte stehen, dass der Zeitpunkt des Schadensereignisses für den Versicherungsschutz maßgeblich ist. Sonst könnte sich der Versicherer später darauf beziehen, dass die Ursache für den Rechtsstreit schon vor Vertragsbeginn lag und müsste deshalb nicht zahlen.
Mein Tipp:
Wer zum Beispiel versucht, sich als Kurzarbeiter im letzten Moment noch gegen eine drohende Kündigung mit einer Rechtsschutzpolice abzusichern, sollte sehr genau darauf achten, wie der Versicherer den Schadenszeitpunkt formuliert.
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