Die Schimmelpilzsaison hat begonnen – was man als Mieter jetzt wissen sollte

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Wenn es draußen kalt wird, man die Heizung anwirft und die Fenster meist geschlossen bleiben, dann kommt es in vielen Wohnungen zum Schimmelpilzbefall. Für Mieter ist das gefährlich für die Gesundheit, und auch fürs Portemonnaie: Manch ein Mieter, der seine Pflichten im Zusammenhang mit dem Schimmel nicht beachtet, riskiert rechtliche Nachteile, beispielsweise eine Schadensersatzzahlung an den Vermieter. Mietrechts-Anwalt Bredereck hat die folgenden Tipps für Mieter.

Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit beginnt auch die „Schimmelpilzsaison“. Mieter, die eine neue Wohnung beziehen, in einer schimmelanfälligen Wohnung leben, oder viel Feuchtigkeit in die Wohnung holen, sollten sich spätestens jetzt mit dem Thema Schimmel intensiv auseinandersetzen, und mit den Methoden, mit denen sie einen Schimmelbefall in der Wohnung verhindern oder einschränken können.

Es gibt drei Dinge, die ein Mieter einer schimmelanfälligen Wohnung beachten muss: richtiges Lüften, richtiges Heizen, und die Möblierung. Allerdings: Ob und inwieweit eine mietrechtliche Verpflichtung dazu besteht, hängt regelmäßig davon ab, ob das Mietobjekt baumängelfrei ist. Denn: Grundsätzlich muss der Vermieter dafür sorgen, dass die vermietete Wohnung nicht anfällig für Schimmel ist, also frei von entsprechenden Baumängeln ist.

Als Fachanwalt für Mietrecht rate ich jedem Mieter, dessen Wohnung von Schimmel betroffen ist oder betroffen sein könnte, das Thema Schimmel ernst zu nehmen. Tritt Schimmel in der Wohnung auf, sollte man unbedingt professionell vorgehen. Das heißt: Warten Sie nicht, bis gesundheitliche Probleme auftreten! Gehen Sie so schnell, wie möglich zum Arzt und schützen Sie ihre Gesundheit mit Hilfe von entsprechenden ärztlichen Hinweisen.

Und: Fragen Sie einen Mietrechtler, am besten einen Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht, nach der für Ihre Wohnung besten Vorgehensweise gegen Schimmel, beziehungsweise nach der Vorgehensweise, mit der Sie rechtliche Nachteile im Zusammenhang mit Schimmel in Ihrer Wohnung vermeiden.

Was wir für Sie tun können

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt Mieter und Vermieter deutschlandweit. Fachanwalt Bredereck hilft bei: Kündigung, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung, Schimmelpilzbefall, Fragen zum Mietvertrag und anderen wohnraummietrechtlichen und gewerbemietrechtlichen Anliegen. Rufen Sie noch heute Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an.

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