Die UG (haftungsbeschränkt)

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Besonders geeignet ist die Unternehmergesellschaft für Gründer, die ein kleines gewerbliches Unternehmen betreiben möchten, jedoch zugleich ihre eigene Haftung beschränken und lediglich ein geringes Kapital aufbringen können.  


Gründung

Der erste Schritt der Gründung ist die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages. Dabei kann diese Satzung individuell mit anwaltlicher Hilfe verfasst werden oder man nutzt die einfach gestalteten UG-Musterprotokolle, welche bereits die gesetzlichen Mindestanforderungen enthalten. 

Soweit der Vertrag abschließend bearbeitet wurde, muss dieser notariell beurkundet werden. Anschließend erfolgt die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister, die Anmeldung beim Finanzamt und beim Gewerbeamt. 


Stammkapital

Bei der Unternehmergesellschaft besteht der Hauptvorteil darin, dass diese bereits mit einem Mindeststammkapital von einem Euro gegründet werden kann. Eine Sacheinlage ist hingegen ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang ist jedoch Vorsicht geboten. Hier ist es empfehlenswert die Gründungskosten bei der Festlegung des Stammkapitals zu berücksichtigen. Diese belaufen sich in der Regel auf mehrere hundert Euro, sodass diese mindestens vom Stammkapital gedeckt sein müssten. Eine unzureichende Kapitalausstattung sollte demnach vermieden werden, um die hohe Insolvenzgefahr auszuschließen. 

Wichtig zu wissen ist, dass die Gewinne der nunmehr aktiven UG nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden dürfen. Es besteht die Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen i.H.v. 25 % des Gewinns, bis das Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. In diesem Fall hat die Gesellschaft Entscheidungsfreiheit, ob eine Umfirmierung in die GmbH erfolgen soll. 


Haftung

Die Besonderheit einer Unternehmergesellschaft als juristische Person liegt in der eigenen Rechtspersönlichkeit, das heißt, sie tritt im Geschäftsverkehr selbständig auf und kann Geschäfte im eigenen Namen abschließen. Das führt dazu, dass die Gesellschaft gegenüber Gläubigern lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Insoweit gibt es im Gegensatz zu Personengesellschaften und Selbständigen keine persönliche und unmittelbare Haftung mit dem privaten Vermögen der Gründer. Lediglich in Ausnahmefällen kann die persönliche Haftung bejaht werden, wenn zum Beispiel der Gesellschafter eine persönliche Bürgschaft übernommen hat oder etwa wenn der Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht verletzt. 


Steuern und Buchhaltung

Die Unternehmergesellschaft, als Unterform der GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und muss die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag entrichten. Soweit eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter erfolgt, muss dieser  ebenfalls die Kapitalertragsteuer leisten. 

Auch hinsichtlich der Buchführung müssen zahlreiche Regelung beachtet werden, so dass der administrative Aufwand nicht unerheblich ist. Hier ist nach dem Handelsgesetzbuch die doppelte Buchführung samt Jahresbilanz erforderlich. 



Da bereits mein universitärer Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht lag und ich über berufliche Erfahrung in diesem Bereich verfüge, biete ich Ihnen fundierte Kenntnisse in sämtlichen Fragen rund um die Unternehmergesellschaft. Ich freue mich auf eine zielorientierte und erfolgreiche Zusammenarbeit. Sprechen Sie mich gerne an. 



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