Die vorzeitige Auflösung einer bestehenden Pensionsverpflichtung/Pensionsrückstellung in einer GmbH.

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1. Die Möglichkeit der vorzeitigen Auflösung einer Pensionsverpflichtung in einer GmbH

Die vorzeitige Auflösung einer Pensionsverpflichtung bzw. Pensionsrückstellung in einer GmbH ist grundsätzlich möglich, jedoch können sich dabei rechtliche Probleme und Risiken ergeben. In diesem Beitrag möchte ich den Ablauf einer einvernehmlichen Aufhebung sowie die rechtlichen Aspekte dieser Vorgehensweise näher erläutern.

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass eine Pensionsverpflichtung in der Regel eine langfristige Verpflichtung der GmbH gegenüber einem Mitarbeiter oder Geschäftsführer darstellt. Diese Verpflichtung wird meist im Rahmen eines Pensionsplans oder einer betrieblichen Altersvorsorgevereinbarung vereinbart und kann für die GmbH zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

In manchen Fällen und Konstellationen kann es für die GmbH und deren Gesellschafter sinnvoll sein, die Pensionsverpflichtung vorzeitig aufzulösen. Dies kann zum Beispiel bei einem geplanten Verkauf der GmbH oder der Notwendigkeit der Auflösung der GmbH der Fall sein.

Hierzu bedarf es jedoch zwingend der Zustimmung des Pensionsberechtigten.


2. Der Ablauf einer vorzeitigen Auflösung einer Pensionsverpflichtung

Der Ablauf einer einvernehmlichen Aufhebung der Pensionsverpflichtung kann wie folgt aussehen:

  1. Die Geschäftsführung der GmbH und der Pensionsberechtigte treffen eine Vereinbarung über die vorzeitige Auflösung der Pensionsverpflichtung;
  2. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, welcher Betrag an den Pensionsberechtigten ausgezahlt wird und ob dieser in einer Summe oder in Raten erfolgt.
  3. Es erfolgt eine Änderung des Pensionsplans oder der betrieblichen Altersvorsorgevereinbarung, in der die vorzeitige Auflösung der Pensionsverpflichtung festgehalten wird.
  4. Die Änderung des Pensionsplans oder der betrieblichen Altersvorsorgevereinbarung muss von allen Beteiligten unterschrieben werden.
  5. Die GmbH zahlt den vereinbarten Betrag an den Pensionsberechtigten aus.


3. Rechtliche und steuerliche Probleme bei der vorzeitigen Auflösung einer Pensionsverpflichtung

Obwohl die einvernehmliche Aufhebung der Pensionsverpflichtung für die GmbH auf den ersten Blick eine attraktive Option für die GmbH und die Gesellschafter darstellt, gibt es hierbei nicht unerhebliche rechtliche Probleme und Risiken zu beachten.

a) Auslösung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben

Ein wichtiges rechtliches Problem besteht darin, dass eine vorzeitige Auflösung der Pensionsverpflichtung in der Regel zu steuerlichen Konsequenzen führt. So kann es sein, dass die Auszahlung an den Pensionsberechtigten mit Steuern und Sozialversicherungsabgaben belastet wird.

b) Einlagenrückgewähr oder verdeckte Gewinnausschüttung

Ein weiteres rechtliches Risiko besteht darin, dass die vorzeitige Auflösung der Pensionsverpflichtung unter Umständen als unzulässige Einlagenrückgewähr oder verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden kann. In diesem Fall könnte die GmbH gegen Grundsätze der Kapitalerhaltung verstoßen (schlimmstenfalls mit strafrechtlichen Konsequenzen) und/oder ungewollte Steuerzahlungen auslösen.

Die Auflösung einer Pensionsverpflichtung ist komplex und tangiert verschiedenste rechtliche Bereiche. Ein einheitliches Vorgehen zur Auflösung nebst klar bestimmbaren Rechtsfolgen ist bereits wegen der verschiedenen vertraglichen Ausgestaltungen solcher Pensionsverpflichtungen nicht möglich. Eine solche Auflösung sollte - zur Vermeidung von Rechtsnachteilen - nicht ohne einen fachkundigen Berater vollzogen werden.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

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Foto(s): Dr. Holger Traub

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