Rechtstipp vom 09.05.2012

Dienstwagen kommt Arbeitgeber teuer zu stehen

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Im Arbeitsvertrag sollte ausdrücklich geregelt werden, wer die Tankkosten bei Privatfahrten mit dem Dienstwagen übernehmen soll.
Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen überlassen, sollte im Arbeitsvertrag genau geregelt werden, ob und in welchem Umfang das Kfz auch zu privaten Zwecken verwendet werden darf. Des Weiteren sollte geklärt werden, wer dann für die Unkosten - z. B. Benzinverbrauch - aufkommen muss.

Einem Beschäftigten wurde ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Laut einer Klausel im Arbeitsvertrag durfte er das Kfz uneingeschränkt privat nutzen und musste lediglich die so erlangten Vorteile versteuern. Als der Angestellte den Pkw auch während seines Urlaubs benutzte und vom Arbeitgeber die Erstattung der dabei entstandenen Tankkosten verlangte, kündigte der Chef das Arbeitsverhältnis fristlos. Immerhin liege der Verdacht eines Spesenbetrugs nahe.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm verneinte einen Spesenbetrug und damit einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung. Der Angestellte hat zu Recht die Benzinkosten von seinem Chef ersetzt verlangt. Laut Arbeitsvertrag durfte der Mitarbeiter das Kfz auch privat nutzen; die Klausel enthielt aber keine Pflicht zur Übernahme der privat entstandenen Tankkosten. Er musste nur die Vorteile versteuern, die ihm durch die Privatnutzung des Dienstwagens entstehen. Er durfte die Klausel daher so verstehen, dass der Arbeitgeber sämtliche Benzinkosten - ohne Unterscheidung zwischen dienstlicher und privater Fahrt - übernimmt.

(LAG Hamm, Urteil v. 03.02.2012, Az.: 7 Sa 1485/11)

(VOI)

Foto: ©Fotolia.com/K.-U. Häßler


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