Diesel-Abgasskandal: Daimler am Landgericht Stuttgart verurteilt

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Die Daimler AG ist im Diesel-Abgasskandal erneut vor dem Landgericht Stuttgart in einem Verfahren unterlegen. Die 27. Zivilkammer verurteilte den Autobauer am 16. Januar 2020 zur Rücknahme eines Mercedes Benz und zur Zahlung von 37.169,50 Euro nebst Zinsen. In dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstrittenen Urteil (Az. 27 O 40/19) ging das Gericht davon aus, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung verbaut worden war. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.

Beweisvereitelung: Software-Update ohne Rückfrage aufgespielt

Der Kläger hatte im vorliegenden Fall im Juni 2016 einen neuen Mercedes Benz GLC 250d 4Matic (Euro 6) für 51.394,32 Euro gekauft. Im März 2018 wollte der Kläger vom Kaufvertrag zurücktreten. Im Fahrzeug soll die Messung des Schadstoffausstoßes mit einer speziellen Software manipuliert worden sei, worüber der Kläger beim Kauf nicht aufgeklärt und damit arglistig getäuscht worden sei. Am 3. August 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein Update der Software des Motorsteuergeräts an. Am 25. Oktober 2018 unterrichtete Daimler den Kläger über den Sachverhalt und bat um einen Besuch in einer Mercedes-Benz-Servicewerkstatt. Der Kläger hatte allerdings in anderer Sache bereits am 11. Oktober 2018 einen Servicepartner aufgesucht. Und dort war ohne Rücksprache mit dem Kläger dieses Software-Update aufgespielt worden. Diesen Umstand wertete das Landgericht Stuttgart als Beweisvereitelung. Deshalb müsse Daimler selbst widerlegen, dass vor dem Software-Update keine unzulässige Abschalteinrichtung im Motor vorhanden war. Für das Gericht habe Daimler diesen Beweis jedoch nicht angetreten. Das Gericht ging auch von einer weiteren unzulässigen Abschalteinrichtung im Motor aus, die von einem sauberen in einen schmutzigen Modus wechseln könne. Auch zu diesem Vorwurf erklärte sich Daimler nicht eindeutig und stellte nur fest, dass das KBA diese Funktion nicht beanstandet habe. Daimler äußerte sich nicht dazu, ob es eine solche Funktion tatsächlich gäbe. Unterm Strich bewertete das Landgericht Stuttgart eindeutig: Der Kläger kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags nach Paragraf 812 ff. BGB verlangen. Eine Nutzungsentschädigung muss sich der Kläger jedoch anrechnen lassen.

Was können Verbraucher im Daimler-Abgasskandal unternehmen?

Das Urteil zeigt für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, dass die Chancen vor Gericht zu gewinnen, weiter gestiegen sind. Denn die Dieselfahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Die Verbraucher-Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt. Die Verbraucher-Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt. Und es spricht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nichts dagegen, warum es sich im Abgasskandal von Daimler anders verhalten sollte. Denn letztlich wird im Ergebnis die Umwelt verpestet. Nur die dafür angewandte Technik ist eine andere. 

  1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es mittlerweile zahlreiche Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist.
  2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Daimler muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier im Fall von VW Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer im Fall VW vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen – natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
  4. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat – mehr dazu hier.

Gute Aussichten auf Schadensersatz im Daimler-Abgasskandal 

Geschädigte haben sehr gute Aussichten auf Schadensersatz. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr geführten Verfahren (Az. 23 O 127/18 – hier) verurteilte das Landgericht Stuttgart am 25. Juni 2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5. Das Gericht warf dem Autobauer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten.

Urteile im Daimler-Abgasskandal zugunsten der Verbraucher

  • Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 5.6.2018, Az. 18 O 24/18 hier, Schadensersatz.
  • Landgericht Hanau, Urteil vom 7. 6. 2018, Az. 9 O 76/18 hier, Schadensersatz.
  • Landgericht Itzehoe, Urteil vom 16.10.2018, Az. 7 O 133/18 – Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
  • Landgericht Heilbronn, Urteil vom 1.4.2019, Az. 8 O 120/18, unveröffentlicht.
  • Landgericht Flensburg, Urteil vom 18.4.2019, Az. 3 O 48/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
  • Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 27.6.2019, Az. 1 O 248/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
  • Landgericht Frankfurt (Main), Urteil vom 18.7.2019, Az. 2 – 10 O 93/19, unveröffentlicht.
  • Landgericht Itzehoe, Urteil vom 9.8.2019, Az. 6 O 101/19, unveröffentlicht, Thermofenster wird als unzulässige Abschaltvorrichtung eingestuft.

Rege zeigt sich das Landgericht Stuttgart im Diesel-Abgasskandal von Daimler

  • Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 172/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
  • Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 178/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
  • Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 180/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
  • Urteil vom 9.5.2019, Az. 23 O 220/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
  • Urteil vom 16.8.2019, Az. 46 O 101/19, unveröffentlicht, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
  • Urteil vom 10.10.2019, Az. 29 O 86/19, unveröffentlicht.
  • Urteil vom 26.9.2019, Az. 23 O 112/19, unveröffentlicht.
  • Urteil vom 17.10.2019, Az. 20 O 9/18, unveröffentlicht, das Gericht sieht EU-Regeln verletzt und verwies auf den Hinweisentscheid des Bundesgerichtshofes Az. VIII ZR 225/17 hier, dass eine Abschaltvorrichtung als Mangel zu sehen ist.
  • Urteil vom 24.10.2019, Az. 20 O 73/19, das Gericht sieht EU-Regeln verletzt und verwies auf den Hinweisentscheid des Bundesgerichtshofes Az. VIII ZR 225/17 hier, dass eine Abschaltvorrichtung als Mangel zu sehen ist.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


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