Diesel-Abgasskandal: Fahrverbot rechtmäßig!

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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hielt in seinem Beschluss (20.03.2019 – AZ 2 B 261/19) fest, dass die Betriebsuntersagung für Fahrzeuge mit Abschalteinrichtung rechtmäßig ist, wenn der Fahrzeughalter im Rahmen einer Rückrufaktion des Herstellers die Entfernung derselben nicht vornehmen lässt.

Was entschied der VGH?

Rechtsanwalt Guido Kluck fasst zusammen: „Der VGH sieht Betriebsuntersagungen als rechtmäßig an, wenn die Fahrzeughalter trotz einer Rückrufaktion des Herstellers die Entfernung der Abschalteinrichtung nicht vornehmen lassen. Wer also ein manipuliertes Fahrzeug nicht durch ein Software-Update straßentauglich machen lässt, muss es künftig stehen lassen.“

Fahrzeuge, die von den Herstellern Volkswagen, Audi und Seat mit einer Abschaltautomatik versehen worden sind, entsprechen nicht den geltenden Vorschriften und daher müssen die Hersteller diese entfernen. Dafür initiiert das KBA die Rückrufaktionen.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung den aus den Abschaltvorrichtungen resultierenden Emissionen, die eine Gefahr für die Gesundheit und Umwelt darstellen und daher zwingend zu verhindern sind. 

Folgen für die betroffenen Autofahrer

Für die betroffenen Autofahrer bedeutet dies, dass sie ohne ein Software-Update ihren Pkw stehen lassen müssen und zunächst ein Fahrverbot bis zur Umrüstung auferlegt werden kann. 

Sicherlich kann man sich als Betroffener weigern, Änderungen am seinem Fahrzeug vornehmen zu lassen. Dann muss man aber mit der Konsequenz leben, das Fahrzeug stehen lassen zu müssen – oder man entscheidet sich dafür, sich von dem Fahrzeug zu trennen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Rücktritt, Widerruf oder Schadensersatz.

Bei Fragen zum Abgasskandal können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/abgasskandal-fahrverbot-rechtmaessig


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