Dieselskandal: Leasing widerrufen!

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Update: Sie besitzen einen Diesel? Möglicherweise trifft das Thermofenster-Urteil des EuGH, Az. C-100/1 sowie die darauf aufbauende Entscheidung des BGH zu dem Az. VIa ZR 355/21auf Sie zu. Besitzern von Dieselfahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster (fast überall verbaut) kann ein  pauschalierter Schadensersatzanspruch zustehen. Kostenlose Erstberatung durch Rechtsanwalt Dr. Schweers.

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Dieselgate macht deutsche Autofahrer wütend

Nicht nur Volkswagen hat Trick-Diesel verkauft. Gebrauchte aller Marken haben massiv an Wert verloren. Fahrverbote drohen. 

Aber es gibt einen Ausweg: den Diesel-Widerruf

Wurde der Wagen geleast oder mit einem Autokredit finanziert, haben Dieselbesitzer neben Ansprüchen auf Schadensersatz und Gewährleistung (z. B. Nachbesserung) noch ein Ass im Ärmel: den Widerruf des Leasingvertrags oder Kreditvertrags (auch Diesel-Widerrufsjoker genannt). Die Medien berichteten. Auch die Stiftung Warentest weist Verbraucher auf die Möglichkeit hin. Dabei ist zu beachten, dass es diese Möglichkeit für Unternehmer leider nicht gibt. Sie besteht nur für Verbraucher und Existenzgründer. Ausnahme: „Auf dem Papier“ wurde geschäftlich geleast, tatsächlich aber sollte der Wagen für die Bank erkennbar privat genutzt werden.

Der Diesel-Widerruf baut auf formalen Fehlern im Leasingvertrag auf

Dieser Artikel konzentriert sich auf den Leasingvertrag. Die Ausführungen gelten aber sinngemäß auch für Autokredite. 

Der Leasingvertrag kann regelmäßig eigentlich nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Unterschrift widerrufen werden. Es sei denn, die Bank/der Leasinggeber hat gesetzlich vorgeschriebene Informationen nicht oder nur unvollständig erteilt. Unser Gesetzgeber war hier sehr pedantisch. Kaum eine Bank hat alles richtiggemacht.

Keine Restwertfalle mehr

Daraus folgt: Das Leasingwiderrufsrecht besteht weiter, der Widerruf des Leasings ist auch Jahre später noch rechtlich wirksam. Der Vertrag wird aufgelöst. 

Weiterer großer Vorteil des Widerrufs: Es muss – im Gegensatz zum Schadensersatz- und Gewährleistungsprozess – kein Mangel des Motors oder sogar dessen absichtliche Manipulation durch den Hersteller bewiesen werden. Es kommt weitgehend nur auf den Wortlaut des Leasingvertrags an. Auch die Verjährung spielt keine Rolle. Die Ansprüche aus dem Widerruf entstehen erst mit dem Widerruf selbst, nicht mit dem Kauf oder der Übergabe.

Achtung: Für sog. Kilometerleasingverträge oder Leasingverträge ohne Gebrauchtwagenabrechnung besteht leider kein Widerrufsrecht. Das hat der BGH kürzlich entschieden (BGH,  VIII ZR 36/20). Der Widerruf ist nur bei Restwertleasingverträgen möglich. Die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf bei Restwertleasingverträgen dürften dafür seit aktuellen Entscheidungen des EuGH noch einmal deutlich gestiegen sein ( EuGH, 09.09.2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

Urteile sind erfreulich

Die bisherigen Erfahrungen vor Gericht sind wenigstens hinsichtlich der vergleichbaren Rechtslage bei Autokrediten positiv. Am 20.11.2017 hatte das Landgericht Arnsberg (Az. I-2 O 45/17) verbraucherfreundlich entschieden. Am 05.12.2017 gab das Landgericht Berlin einer Klage statt (Az. 4 O 150/16), am 25.01.2018 das LG Ellwangen (Az. 4 O 232/17), dann das LG München I (Az. 29 O 14138/17) zuletzt das Landgericht Ravensburg, Urteil vom 07.08.2018 (Az. 2 O 259/17). Sixt Leasing musste ebenfalls ein Urteil des Landgerichts München hinnehmen (10 O 9743/18).

Vor Gericht kann auch ein Vergleich (Kompromiss) ausgehandelt werden. Der könnte darin bestehen, dass die noch ausstehenden Zahlungen verringert werden.

Höchstwahrscheinlich alle Banken und Leasinggeber betroffen

Die Leasinggeber der Autokonzerne sind deren hauseigene Banken oder deren Unterabteilungen.

Nicht nur die VW Bank (genauer: Volkswagen Financial Services) hat die entscheidenden Formfehler gemacht. Die Fehler finden sich laut Experten auch in Verträgen der Audi Bank, der Seat Bank und der Škoda Bank. Aber auch die Verträge aller anderen Autobanken wie der BMW Bank, FCA Bank (Alfa Romeo, Fiat, Jeep, Abarth, Maserati, Jaguar, Land Rover), Ford Bank, Honda Bank, Hyundai Capital Bank, Mercedes-Benz Bank, MKG Bank (Mitsubishi), Opel Bank, RCI Bank (Renault, Dacia, Nissan, Infiniti) und der Toyota Financial Services sind fehlerträchtig. Ebenso die Verträge der Santander Bank, der FFS Bank und der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. 

Es ist in der Bankenwirtschaft nämlich Sitte, standardisierte Verträge zu verwenden. Die Verträge ganz verschiedener Banken können also den gleichen Wortlaut haben. Es lohnt sich also, jeden Vertrag prüfen zu lassen, gleich welcher Autobank.

Kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung an. Schicken Sie dazu den Leasingvertrag per Mail oder Fax an die Kanzlei und berufen Sie sich auf diesen Rechtstipp.

Verbraucherschützer mit Erfahrung

Die Stiftung Warentest führt Rechtsanwalt Dr. Schweers als erfolgreichen Rechtsanwalt insbesondere mit Blick auf den Widerruf von Autokrediten. Das Handelsblatt berichtete über seine Rechtstipps bezüglich des Dieselskandals.

Näheres auch hier.



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