Dieselskandal bei Reisemobilen mit Fiat- und Iveco-Motoren zieht immer größere Kreise!

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Der Autobauer Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und sein Schwesterkonzern CNH Industrial mit der Marke Iveco sollen bei einer ganzen Reihe von kostspieligen Reise- und Wohnmobilen, Transportern und auch Diesel-Pkw in den Jahren 2014 bis 2019 mit Schummel-Software bei der Abgassteuerung gearbeitet haben. Immer mehr Gerichte bestätigen dies durch verbraucherfreundliche Urteile.

Der Abgasskandal hat auch die Reisemobilbranche und damit die Wohnmobile mit Dieselmotoren erfasst. Der Autobauer Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und sein Schwesterkonzern CNH Industrial mit der Marke Iveco sollen bei einer ganzen Reihe von kostspieligen Reise- und Wohnmobilen, Transportern und auch Diesel-Pkw in den Jahren 2014 bis 2019 mit Schummel-Software bei der Abgassteuerung gearbeitet haben. Mittlerweile firmiert Fiat Chrysler Automobiles unter Stellantis N.V. Die Automobilholding Stellantis N.V. ist im Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.

Zuletzt ist eine ganze Reihe an verbraucherfreundlichen Urteilen im Reisemobil-Abgasskandal ergangen. Das Landgericht Stade stellte aufgrund der Abgasmanipulation fest, dass FCA verpflichtet ist, dem Kläger eines Wohnmobils Schadensersatz zu bezahlen (Urteil vom 31.05.2021, Az. 7 O 103/21). Streitgegenständlich war ein Wohnmobil des Herstellers Carado. Das Modell T337 ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6b ausgestattet. Das passt zu einem Urteil vor dem Landgericht Koblenz (Urteil vom 01.03.2021, Az.: 12 O 316/20). Die Richter hatten FCA verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher einen Betrag in Höhe von 52.484,12 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Streitgegenständlich war ein Wohnmobil vom Typ Roller team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2 mit 150 PS. In diesem Fahrzeug war ein von der Beklagten hergestellter Dieselmotor vom Typ Multijet mit einem Hubraum von 2.2 Litern und der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

„Der Motor dieser Modelle ist so konstruiert, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung circa 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus nur rund 20 Minuten andauert, führt die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu, dass in der Prüfungssituation der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug würde den für Fahrzeuge der Euro 6-Klasse gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzwerten für NOx-Mengen genügen. Das bedingt die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Zudem hat das Landgericht Stade bereits drei Versäumnisurteile gefällt (Az. 2 O 12/21, 2 O 33/21 und 2 O 15/21). Ein weiteres Verfahren bezüglich FCA-Reisemobile befindet sich in der Berufung am Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 14 O 333/20). Mit Blick auf den Dieselabgasskandal rund um Wohn- und Reisemobile hat sich auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einem aktuellen Rückruf deutlich positioniert. Die Bundesbehörde ruft unter der Kennziffer 010493 Modelle vom Typ Iveco Daily mit einem „Heavy Duty“-Motor (Motorcode F1C) zurück. Nach einschlägigen Informationen nutzen diverse Wohnmobile von Morelo, Niesmann + Bischoff, Bimobil, Bocklet, Dethleffs Concorde, Laika, Pilote, Phoenix sowie Woelcke den Iveco Daily mit dem F1C-Motor. Die Begründung des KBA-Rückrufs lautet: „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich Verringerung von Stickoxiden ggf. verschlechtert“, heißt es.

Dr. Gerrit W. Hartung weist auch auf ein Gutachten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin. Die Einrichtung hatte im Dezember 2020 festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden „bei Weitem“ übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache.

„Das Gutachten hat den Fiat-Dieselskandal nun richtig in Bewegung versetzt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen“, betont Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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