Dieselskandal - EuGH erklärt Abschalteinrichtung für illegal C-693/18 - EA288 - kostenlose Prüfung

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Fünf Jahre nach Bekanntwerden des VW-Diesel-Skandals hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die sog. Abschaltsoftware in Autos für illegal erklärt (Az.: C-693/18 ) - Hoffnung für Besitzer älterer Diesel PKW 

Nach dem Urteil des EuGH Hersteller dürfen PKW-Hersteller keine Abschalteinrichtungen einbauen, mit der im Zulassungsverfahren „systematisch die Leistung des Systems“ zur Kontrolle der Emissionen verbessert wird. Den üblicherweise vorgebrachten Einwand vieler Automobilhersteller, die sich bei der Verwendung auf die Vorbeugung möglicher Schäden am Motor und damit am Fahrzeug berufen, ließen die Richter nicht gelten. Auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors rechtfertige eine solche Abschalteinrichtung nicht. 

Ältere Diesel PKW (vor 2017) betroffen - Fraglich ist ob damit auch die EA288 Motoren betroffen sind

In dem EuGH Verfahren wurde gegen einen europäischen Hersteller in Frankreich wegen arglistiger Täuschung ermittelt. Obwohl in den Gerichtsakten die Beklagtenseite nur mit "X" bezeichnet wird, soll es sich nach Medienberichten um die Volkswagen AG handeln. Ein technisches Gutachten der französischen Justiz hatte ergeben, dass die Fahrzeuge im Straßenverkehr bis zu 50 Prozent weniger Stickoxide erzeugt hätten, wenn die Abgasrückführung so funktioniert hätte wie im Testbetrieb. Ein Hersteller dürfe keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessert, erklärte das Gericht. Auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors rechtfertige eine solche Abschalteinrichtung nicht. Damit könnten durchaus auch diejenigen Motoren betroffen sein, die Software enthalten die auf sogenannte Thermofenster reagieren.  

Betroffenen Dieselkäufern stehen umfangreiche Ansprüche zu   

Die ganz überwiegende Anzahl von Kunden die wir vertreten, haben die fraglichen PKW der Marke Volkswagen (VW, Škoda, Seat, Porsche Audi) oder anderer Hersteller wie Mercedes und BMW gerade auch wegen der guten Abgaswerte und Umweltverträglichkeit gekauft und fühlen sich durch die Abgasmanipulation der Hersteller betrogen. In diesem Fall steht betroffenen Kunden Schadensersatzansprüche gegenüber den Hersteller zu. Privatpersonen und Gewerbetreibende die einen von dem Abgas-Skandal betroffenen PKW oder LKW gekauft haben, sollten die möglichen Ansprüche anwaltlich überprüfen lassen.

Gerne können Sie uns Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage www.rae-bogdanow.de/online-anfrage bzw. den ausgefüllten Fragebogen „Volkswagen – Abgas-Skandal-Autokauf“ www.rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Abgas-Skandal-Autokauf.pdf zusenden oder uns telefonisch kontaktieren(040-60940847).

Fazit:

Wir gehen daher davon aus, dass betroffene Kunden und Verbraucher erfolgreich Schadensersatzansprüche gegenüber der Volkswagen AG  geltend machen können.

Sollten Sie zu den betroffenen VW-Kunden gehören, raten wir dringend zur zeitnahen Überprüfung Ihrer Ansprüche, da die Rechte gegenüber den Herstellern an Verjährungs- und Ausschlussfristen gebunden sind. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage www.rae-bogdanow.de/online-anfrage bzw. den ausgefüllten Fragebogen „Volkswagen – Abgas-Skandal-Autokauf“ www.rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Abgas-Skandal-Autokauf.pdf ausfüllen und uns per Telefax/E-Mail zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, würden wir kostenfrei die Korrespondenz mit dieser übernehmen. Daneben können Sie uns auch jederzeit telefonisch kontaktieren.

Bei Fragen zu dem Abgas-Skandal der Volkswagen AG sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Bürostandorten bzw. Zweigstellen in München, Berlin und Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung stehen



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