Dieselskandal – OLG Celle bestätigt vorsätzlich sittenwidrige Schädigung

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Mit Urteil vom 20.11.2019 hat nunmehr erstmals auch das OLG Celle die Haftung des Herstellers eines Dieselfahrzeugs wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB bestätigt und dem Kläger Schadenersatz zugesprochen (Az.: 7 U 244/18). Aufgrund der bisher unterschiedlichen Rechtsprechungen der OLG zu diesem Thema ließ das Gericht die Revision in diesem Verfahren zu.

Landgericht weist Klage ab

Nachdem der Hersteller die Zahlung eines Ausgleichsbetrages abgelehnt hatte, erhob der Besitzer des vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs Klage beim Landgericht. Das Gericht wies die Klage jedoch u. a. mit der Begründung ab, dass der Kläger keine aktive Täuschungshandlung des Herstellers dargelegt habe. Gegen das Urteil des Landgerichts legte der Kläger Berufung ein.

OLG entscheidet zugunsten des Klägers

Das Oberlandesgericht entschied zugunsten der Klägerpartei. Damit folgte der Senat der Ansicht des Bundesgerichtshofes, nach der Dieselfahrzeuge mit unzulässiger Abschalteinrichtung mangelhaft seien. Hierhin sieht das OLG eine Täuschung der Hersteller gegenüber potenziellen Käufern über die uneingeschränkte Nutzbarkeit des Fahrzeugs, wodurch den Fahrzeughaltern eine Stilllegung des Pkw drohen kann. Aus diesem Grund haftet der Hersteller dem Käufer wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung auf Schadenersatz, so das OLG.

Anrechnung einer Nutzungsvergütung

Von unterschiedlich möglichen Optionen zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche verlangte der Kläger im vorliegenden Fall die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Aufgrund der Einschätzung des OLG müsse der Käufer so gestellt werden, wie er stünde, wenn er das mangelhafte Fahrzeug nicht erworben hätte. Denn es müsse davon ausgegangen werden, dass der Hersteller Schädigungsvorsatz gehabt habe. Allerdings müsse bei der Berechnung des Schadenersatzes eine Nutzungsvergütung berücksichtigt werden, bei der die mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer angerechnet werden.

Rechtsanwalt Henry Pfitzmann von der Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf empfiehlt daher allen Besitzern betroffener Fahrzeuge sich über ihre Rechte zu informieren und wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat dazu eine kostenlose Erstberatung eingerichtet.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB



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