Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 22.09.2009 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH die bereits erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. Es ging um das Lied „Hard To Say I'm Sorry 2k9″ der Künstlergruppe "Aquagen".
Zunächst hatte das Landgericht Frankfurt im Juli 2009 eine einstweilige Verfügung erlassen. Basis der einstweiligen Verfügung war die im Rahmen eines Auskunftsverfahren nach § 1 Abs. 9 UrhG vor dem Landgericht Köln ermittelte IP-Adresse. Die Abgemahnte hatte die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben.
Gegen die einstweilige Verfügung wurde dann Widerspruch eingelegt. Nach dem Widerspruch trug die Betroffene vor, dass sie zu keinem Zeitpunkt die streitgegenständliche mp3-Datei auf ihrem Rechner gehabt habe. In der fraglichen Zeit sei sie auf der Arbeitsstelle gewesen. Nur sie und ihr Lebensgefährte hätten Zugriff auf die Internetverbindung. Der Rechner sei während der fraglichen Zeit ausgeschaltet gewesen, es sei niemand zu Hause gewesen. Andere Personen hätten keinen Zugang zur Wohnung.
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