Digital First Markets – anwaltliche Hilfe!

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Unter dem Internetauftritt digitalfirstmarkets.com bietet die Firma Digital First Markets den sog. Forex-Handel sowie den Handel mit Differenzkontrakten an, wobei die Firma damit wirbt, dass sie als renommierter Forex-Broker über zehn Jahre Erfahrung verfügen würde, entsprechende Dienstleistungen zu erbringen.

Sie würde über 350 handelbare CFD-Instrumente, einschließlich Forex, Aktien, Indizes und Rohstoffen, anbieten, und wäre in Großbritannien als erster MT4-Broker bekannt.

Bereits in 2011 hätte die Firma Digital First Markets in England als Anbieter von CFD-Handelsdienstleistungen begonnen.

Warnsignale bei Digital First Markets 

Im vorliegenden Fall sprechen mehrere Gesichtspunkte dafür, dass es sich bei der Firma Digital First Markets um keine seriöse Internethandelsplattform handelt.

Keine Betreibergesellschaft

Die Firma Digital First Markets weist im Rahmen ihres Internetauftritts nicht darauf hin, wer ihre Betreibergesellschaft ist. Internethandelsplattformen werden grundsätzlich von Betreibergesellschaften betrieben.

Kein rechtsverbindliches Impressum 

Auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die Vertretungsberechtigten der Firma Digital First Markets oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft sind, findet sich nicht.

Auch die Rechtsform der Firma Digital First Markets wird nicht angegeben.

Angebliche Niederlassungen der Firma Digital First Markets

Im Rahmen ihres Internetauftritts weist die Firma Digital First Markets auf zwei Niederlassungen hin. Eine Niederlassung soll sich in England unter folgender Adresse: 573, Crown Street, London – SB6 4XB, United Kingdom, finden, und eine weitere Niederlassung auf St. Vincent und den Grenadinen unter folgender Adresse: Suite 305, Griffith Corporate Centre. Beachmont, Kingstown, St. Vincent & Grenadines.

Erste Recherchen haben keinen Hinweis auf eine Niederlassung der Firma Digital First Markets in London ergeben. Bezüglich der Niederlassung auf St. Vincent und den Grenadinen ist zu befürchten, dass es sich hierbei um eine Briefkastenfirma handelt. Unter der von der Firma Digital First Markets angegebenen Adresse waren in der Vergangenheit eine Vielzahl von betrügerischen Internethandelsplattformen angeblich ansässig.

Warnung der englischen Börsenaufsicht (FCA) 

Am 07.11.2023 warnte die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) ausdrücklich vor der Firma Digital First Markets und stellte in diesem Zusammenhang fest, dass es sich um eine unautorisierte Firma handeln würde, die über keine Erlaubnis der FCA verfügen würde, in England Anleger anzusprechen oder entsprechende Handelsgeschäfte anzubieten.

Anleger sollten Geschäfte mit der Firma Digital First Markets vermeiden und sich von Betrugsangeboten fernhalten.

Keine Erlaubnis der deutschen Aufsichtsbehörde 

Auch seitens der deutschen Finanzmarktaufsicht, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), wurde der Firma Digital First Markets keine Genehmigung erteilt, in Deutschland über die Handelsplattform Handelsgeschäfte anzubieten und für Anleger abzuwickeln. Seitens der Firma Digital First Markets und deren Verantwortlichen wird folglich gegen das Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen.

Ein entsprechender Verstoß führt zu Schadensersatzansprüchen des Anlegers gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Digital First Markets investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten, und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Anleger berät und unterstützt.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.


Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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