Aktuelles im Arbeitsrecht:
Ein Auswahlverfahren für neue Mitarbeiter, das mittels eines kurzen telefonischen Erstkontaktes durchgeführt wird, kann Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wegen ihrer ethnischen Herkunft benachteiligen.
(Quelle: ArbG Hamburg, Urteil v. 26.01.2010, 25 Ca 282/09)
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