Rechtstipp vom 03.12.2009

Diskriminierung lediger Väter verboten

Ledige Väter haben Anspruch auf eine gerechtere Sorgerechtsregelung als die derzeit in Deutschland geltende. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sieht in der Bevorzugung der Mütter einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.

Geklagt hatte ein 45-jähriger Kölner, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft. Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht hatte das Kölner Oberlandesgericht 2003 zurück gewiesen. Er machte nun das Diskriminierungsverbot sowie einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend.

Nach der bislang geltenden Rechtslage können unverheiratete Väter das Sorgerecht für ihre Kinder nur dann bekommen, wenn die Mutter hiermit einverstanden ist oder das Einverständnis durch das Familiengericht ersetzt wird. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte diese Regelung 2003 im Sinne der Rechtssicherheit bestätigt.

Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die Gesetze entsprechend der Entscheidung des EGMR anzupassen.


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