Die Hamburger Verbraucherzentrale hat eigenen Angaben zufolge gegen die Commerzbank vor Gericht einen Sieg errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main habe entschieden, dass die Bank Kunden, die ihren Dispositionskredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch fünf Euro pro Verfügung berechnen dürfe. Die Revision wurde laut Verbraucherzentrale nicht zugelassen.
Wie die Verbraucherschützer mitteilen, reagieren Banken bei Überziehung des Dispositionskredits durch einen Kunden meist nicht sofort mit einer Kreditkündigung. Vielmehr werde eine weitere Überziehung «geduldet». Der Zinssatz für diese «geduldete Überziehung» sei besonders hoch, so die Verbraucherzentrale. Bei der Commerzbank liege er zurzeit bei 18,74 Prozent pro Jahr. Darüber hinaus habe die Bank auch noch ein Entgelt für vom Kunden veranlasste Verfügungen verlangt, und zwar in Höhe von 5 Euro pro Posten.
Dies sei unzulässig, wie das OLG entschieden habe. Denn die Ausführung einer Überweisung in der «geduldeten Überziehung» sei für die Bank nicht besonders aufwändig. Ein höheres Risiko sei bereits durch höhere Zinsen abgegolten, betonen die Richter laut Verbraucherzentrale. Die Prüfung, ob eine Überweisung zu Lasten eines Kontos ausgeführt werde, liege allein im Interesse der Bank.
Verbraucherzentrale Hamburg e.V., PM vom 25.08.2010 zu Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.08.2010, 23 U 157/09
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