Mit Beschluss vom 14.10.2011 hat das LSG NRW (AZ - L 12 AS 1360/11 B-) entschieden, dass zur Durchführung des Verfahrens über die Klage gegen die derzeit gültigen Regelbedarfe nach dem SGB II /SGB XII PKH zu bewilligen ist.
Mit der in Rede stehenden Klage wurden höhere Regelleistungen ab dem 01.01.2011 geltend gemacht und auch dass die derzeit gültigen gesetzlichen Regelungen verfassungswidrig seien.
Aufgrund der damit im Zusammenhang stehenden Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Berechnung des Regelsatzes könne dem Verfahren nicht von vornherein die hinreichende Erfolgsaussicht abgesprochen werden entschied das Gericht.
Bei entsprechendem Beratungs- und/oder Vertretungsbedarf stehe ich gerne - auch überregional - zur Verfügung.
Jens Kadner
Rechtsanwalt
Frankfurt/Main
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