Rechtstipp vom 16.09.2011

Doppelabmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

Erneut erreicht uns eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer, die im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft auftritt. In dem Schreiben rügt sie die unerlaubte Verwertung von gleich 2 Filmwerken: „Iron Man 2” und „Plan B für die Liebe”.

Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzung. Unser Mandant soll in einer Tauschbörse geschütztes Repertoires der Tele München Fernseh GmbH unberechtigt anderen Nutzern zum Download angeboten haben. Durch die IP-Adresse seines Computers konnte diese Straftat zurückverfolgt werden. Auf Grund der Schädigung der Rechteinhaber durch solche Taten, gehen die generischen Anwälte nun gegen unseren Mandanten vor und fordern sowohl die Zahlung eines Geldbetrages als auch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung.

Der Geldbetrag beläuft sich auf eine Höhe von € 1.566,00, der sich aus Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz zusammensetzt und bis spätestens 2 Wochen nach Erhalt des Schreibens beglichen werden soll. Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die bereits vorformuliert dem Schreiben beigefügt ist, soll innerhalb einer Frist 7 Tagen unterzeichnet zurückgesendet werden um eine Wiederholungsgefahr auszuräumen.

Bei solchen Abmahnschreiben ist jedoch Vorsicht geboten. Nicht selten sind die Forderungen zu hoch angesetzt oder sind gar unberechtigt und gegenüber dem Abgemahnten nicht durchsetzbar. Auch die vorformulierten Erklärungen sind oftmals zu weitgefasst und bürden dem Unterzeichner mehr auf als nötig. Deshalb empfehlen wir einen spezialisierten Anwalt zur Hilfe zu ziehen. Mit einer abgeänderten Unterlassungserklärung  kann man Verpflichtungen entgehen und den Weg der Verteidigung offen halten. Bei der richtigen Vorgehensweise können die Vorwürfe oftmals abgewehrt werden und unnötige Kosten gespart werden.

Gerne helfen wir Ihnen weiter, sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben. Nähere Informationen finden Sie unter www.rdp-law.de/abmahnung/


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