Doppelte Staatsbürgerschaft - Einbürgerung - Ausbürgerung - Iranisches islamisches Recht

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Frage:
Wie erhalte ich so schnell wie möglich die deutsche Staatsbürgerschaft? Ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich?

Antwort:
Der Anspruch auf Einbürgerung ist gegeben, wenn vor allem die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Einbürgerungsantrag.
  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis der EU besitzen die auf Ihren Fall bezogen mindestens 2, 4, 66 oder 8 Jahre betragen müsste. Es reicht auch aus, wenn Sie freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw. gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder freizügigkeitsberechtigter Schweizer sind.
  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis der EU besitzen die auf Ihren Fall bezogen mindestens 2, 4, 6 oder 8 Jahre betragen müsste. Es reicht auch aus, wenn Sie freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw. gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder freizügigkeitsberechtigter Schweizer sind.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder staatliche Lebensunterhaltshilfe bestreiten.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse und haben Sie den Einbürgerungstest bestanden.
  • Sie haben sich keiner größeren Straftaten schuldig gemacht. 
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. 
  • Sie müssen Ihre alte Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder aufgeben. Mehrstaatigkeit / doppelte Staatsbürgerschaft kann jedoch zum Beispiel akzeptiert werden, wenn Sie erhebliche wirtschaftliche oder vermögensrechtliche Nachteile durch die Aufgabe Ihrer anderen Staatsangehörigkeit hätten. Bei Flüchtlingen, Asylberechtigten und Staatenlosen sind weitere besondere Ausnahmen möglich, die zu doppelter Staatsbürgerschaft führen können.

Als Ehegatte haben Sie - alternativ - aber auch in der Regel einen Anspruch auf Einbürgerung. Dazu müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Ein Einbürgerungsverfahren kann sehr lange dauern, wenn Sie nicht den richtigen Antrag und Unterlagen rechtszeitig vorbereitet haben. Dies setzt vielfach Feingefühl und Erfahrung im Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungsrecht, Einwanderungsrecht, Ausländerrecht, Asylrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Menschenrecht und Völkerrecht voraus.


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