Dr. med. Digital - Smartphones & Co. revolutionieren die Medizin (Focus 44/2015, 24.10.2015, S. 77 ff.)

  • 2 Minuten Lesezeit

Smartphones & Co.revolutionieren die MedizinVernetzung hilft Kranken, schneller gesund zu werden

(Focus 44/2015, 24.10.2015, S. 77 ff.)

Der digitale Arzt

Die Medizinwelt ist im Umbruch. Ständig kommt neue Software oder kommen neue Apps auf den Markt, die einen Gesundheitsbezug haben. Ärztliche Leistungen können damit ergänzt oder ersetzt werden. Mit Symptomcheckern können Patienten versuchen, ihre Krankheit ohne ärztliche Hilfe zu erkennen oder auszukurieren. Eine App kann auch an die notwendige Medikation erinnern oder an Empfehlungen des Arztes, mehr zu trinken. Der Blutdruck kann dokumentiert werden, um daraus Schlüsse zu ziehen. Selbst abgenommene EKGs können per Knopfdruck an Rechenzentren zur Herzüberwachung gesandt werden. Symptome können dann mit Ärzten am Telefon besprochen werden. Die Barmer GEK bietet eine virtuelle Rückenschule an, die unter anderem Übungen gegen Kreuzschmerzen zeigt. Auch bei seelischen Leiden wie Depressionen setzen Kassen verstärkt auf Online-Therapeuten, beispielsweise die Techniker Krankenkasse mit „Depressionscoach“ und die DAK mit „Deprexis“ (BAMS vom 01.11.2015). Nichts ist unmöglich, auch nicht die digitale Sprechstunde.

Vorteile

Ärzte werden von zeitraubender Routine entlastet, der Patient erfährt mehr über sich und seine Krankheit und verringert den Wissensvorsprung des Arztes.

Risiken

Die über die oft kostenlose Software erhobenen Patientendaten werden anonymisiert der Pharmaindustrie und Versicherungsgesellschaften zur Verfügung gestellt, die dafür bezahlen. Der Patient wird gläsern. Wer nur Kopfschmerzen hat, diagnostiziert unter Umständen mit einem Symptomchecker einen Hirntumor und geht unnütz zum Arzt. Oder der digitale Symptomchecker übersieht einen Notfall und der Patient stirbt.

Juristische Probleme

Die Hersteller von Gesundheitssoftware können zwar programmieren, aber nicht heilen. Sie unterliegen nicht dem Patientenrechtegesetz, weil sie keine Behandler im Sinne dieses Gesetzes sind. Damit muss der Patient nicht, wie in diesem Gesetz vorgesehen, informiert und aufgeklärt werden. Insbesondere die dort vorgesehene Risiko- und Sicherungsaufklärung entfällt. Symptome einer Erkrankung können bei der Verschiedenheit der Menschen unterschiedlich ausfallen. Deshalb kann der Computer mit seinem Ergebnis schon einmal daneben liegen, ohne dass man ihn dafür haftbar machen kann.

Unklar ist auch, ob die Datensicherheit gewährleistet ist. Nicht jeder, insbesondere der Arbeitgeber, muss erfahren, dass und in welchem Umfang der Patient Psychopharmaka nimmt. Das Vordringen der Gesundheitssoftware dürfte nicht mehr aufzuhalten sein. Sie ist wahrscheinlich Fluch und Segen zugleich.

Rechtsanwalt Dr. Hans-Berndt Ziegler

Fachanwalt für Medizinrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Hans-Berndt Ziegler

Beiträge zum Thema