Düsseldorfer Tabelle 2010 für Unterhaltsschuldner teilweise weniger schmerzhaft als vermutet

Rechtsgebiete: Unterhaltsrecht, Familienrecht
Rechtstipp vom 14.01.2010

Bisher waren die Unterhaltssätze der Tabelle zugeschnitten auf 3 Unterhaltsberechtigte - z.B. 2 Kinder und die Ehefrau. Bei einer geringeren Zahl der Unterhaltsberechtigten (z.B. nur 2 Kinder) erfolgte eine Hochstufung in die nächsthöhere Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle.

Die neue Tabelle geht nun nur noch von einer Unterhaltspflicht für 2 Berechtigte aus. Die Hochstufung bei Unterhaltspflicht nur gegenüber 2 Berechtigen entfällt deshalb. Dies führt zu einer deutlichen Milderung der vermuteten Mehrbelastung von durchschnittlich 13 % für Unterhaltsschuldner.

Ein Beispiel: Einkommen Unterhaltsschuldner = € 2.000. Zahlungspflicht gegenüber 2 Kindern im Alter zwischen 2 und 5 Jahren sowie einer nicht erwerbstätigen Ehefrau.

Unterhalt für die Kinder nach Düsseldorfer Tabelle bisher (nach Abzug des hälftigen Kindergeldes) je € 228. Die neue Tabelle sieht in dieser Einkommensgruppe eigentlich eine Erhöhung auf je € 257 - also um je € 29 - vor. Da nun aber wegen der erhöhten Unterhaltslast (3 statt 2 Berechtigte) in der Regel eine Herabstufung um eine Einkommensgruppe vorzunehmen ist, reduziert sich die Erhöhung auf den Betrag von je € 241. Der Unterhaltsschuldner kommt also mit einer Erhöhung von je € 13 davon.

Einschränkungen gelten im Einzelfall für Unterhaltsschuldner mit einer dynamischen Unterhaltspflicht (Zahlung nach einem Prozentsatz des Mindestunterhaltes). Hier wird der Mindestsatz für eine Abänderung der Titels oft nicht erreicht. Auch ist streitig, ob die Änderung bei der Anwendung der Düsseldorfer Tabelle einen Abänderungsgrund für bestehende Titel darstellt.


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Unterhaltsber. bei einem Titel von olliwirdabgezockt am 08.02.2010 09:42

Wie unfäir werden wir Väter denn noch behandelt? 52? mehr Unterhalt hat das Ju-amt errechnet, obwohl ich nur einem Kind Unterhalt zahle.Da ein Titel über 126,3% vorliegt, kommt lt. Ju-amt eine Änderung des Titels nicht in Frage.Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Eine Abänderungsklage kann ich mir so nicht erlauben.Wenn bei der Berechnung sich etwas ändert, dann sollte das auch alle betreffen.
Ein Wunder wäre, wenn meine EX-Frau da ein Einsehen hätte und einer Änderung zustimmt.
L.G.
Olli

düsseldorfer tabelle von snoopyle am 14.01.2010 18:23

besteht eine Chance den Kindesunterhalt zu splitten?
In meinem Fall ist es so , das meine Kinder regelmäßig an den Wochenenden und im Urlaub bei mir sind ca.100-120 Tage im Jahr.
In wie weit würde ein Familiengericht das unterstützen.
Die jüngste Erhöhung kostet mich 85 ? monatlich zuzüglich den Aufwendungen die ich meinen Kindern mache, wie Urlaub Taschengeld ect. Ich kann mir das schlicht nicht mehr leisten. Meine EX lässt diesbezüglich nicht locker und hat ja noch das Jugendamt im Rücken, die mir gesagt haben das es egal ist wie und wie oft sich ein Vater um seine Kinder kümmert. Bezahlen muss jeder gleich.
Ich bin sehr frustriert wie wenig auf die Belange der Väter Rücksicht genommen wird , und das alles zum wohl der Kinder. Das ich nicht lache!!
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß
Rainer König

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