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Dunkle Jahreszeit: Hochsaison für Einbrecher

  • 3 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Wenn jetzt die Dämmerung früher einsetzt, machen sich dies auch Einbrecher zunutze. Denn geschätzt werden an die zwei Drittel aller Einbrüche im Finsteren begangen. Zudem ist in den letzten Jahren die Zahl der Einbrüche angestiegen. Wurden 2012 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) noch knapp über 144.000 Fälle verzeichnet, schlugen Einbrecher 2013 insgesamt rund 149.000 Mal zu. Die Redaktion von anwalt.de gibt deshalb wichtige Tipps, wie man ungebetene Gäste von den eigenen vier Wänden fernhalten kann.

Präventive Maßnahmen zahlen sich aus

Es lohnt sich, etwas gegen Einbrecher zu tun. Das belegen ebenfalls Zahlen: Scheiterten im Jahr 1993 lediglich knapp über 28 Prozent der Einbrecher, so hat sich seitdem viel getan. Im Jahr 2014 lag die Einbruchsversuchsquote schon bei 40,8 Prozent.

Hausratversicherung erstattet Einbruchschaden

Bewegliche, leicht zu transportierende Wertsachen können über eine Hausratversicherung gegen Einbruch abgesichert werden. Zudem sind auch die durch den Einbruch selbst entstandenen Schäden versichert, etwa wenn ein Fenster eingeschlagen oder eine Tür aufgebrochen wird. Vandalismusschäden durch Einbrecher sind ebenfalls mitversichert.

Fenster, Türen und sonstige Eingänge sichern

Für Fenster, Türen und weitere Einrichtungen, über die Einbrecher ins Haus gelangen können, gibt es verschiedene Sicherungsmöglichkeiten, wie beispielsweise einbruchshemmende Fensterbeschläge, abschließbare Fenstergriffe, Zusatzschlösser etwa mit Querriegel oder Sperrbügel an Türen und einbruchshemmende Rollläden etc.

Das Wichtigste ist jedoch, bei diesen Einstiegsmöglichkeiten selbst Sorgfalt walten zu lassen. Fenster und Türen sollten gut gesichert und in gefahrträchtigen Zeiten und Situationen geschlossen sein. Sonst kann ein gekipptes Fenster von einem Einbrecher als regelrechte Einladung verstanden werden.

Grob fahrlässiges Handeln kann sich rächen

Wenn alles schiefläuft, kann man sogar unter Umständen auf dem Schaden sitzen bleiben. Denn die Hausratversicherung muss unter Umständen nicht einspringen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Wann grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, beurteilen die Gerichte anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls.

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat dies in einem Fall bejaht, bei dem ein Versicherungsnehmer in seiner Erdgeschosswohnung die halbe Nacht lang ein Fenster gekippt ließ, das dann die Einbrecher aushebeln und so einsteigen konnten (OLG Celle, Urteil v. 10.06.1992, Az.: 8 U 164/91). Anders fiel dagegen eine Entscheidung des OLG Braunschweig aus. Hier hatte der Versicherte ein gekipptes Fenster versehentlich nur einmal vergessen, durch das später Einbrecher gelangten. Er erhielt den Schaden über die Hausratversicherung erstattet (OLG Braunschweig, Urteil v. 15.04.1993, Az.: 2 U 221/92).

Wertgegenstandsliste führen

Weil es nach einem Einbruch meist schon zu spät ist, sollte man präventiv Wertgegenstände erfassen. Zudem sollten von besonders wertvollen Gütern Fotos angefertigt, ggf. mit den entsprechenden Belegen aufbewahrt werden. Einen solchen Ordner über die Gegenstände kann sich dann im Fall der Fälle nicht nur lohnen, wenn es darum geht, das beim Einbruch gestohlene Diebesgut bei der Polizei zu identifizieren. Die Belege können auch dem Versicherer vorgelegt werden, wenn es um die Erstattung der Schäden geht. Schmuck, Wertsachen und wichtige Dokumente sollten in entsprechenden Wertsachenbehältnissen oder in einem Tresor gelagert werden.

Alarmanlagen können sich auszahlen

Eine Alarmanlage kann zwar keinen Einbruch verhindern, sie kann aber abschreckend auf Einbrecher wirken. Es gibt verschiedene Alarmsysteme, sodass sich eine fachkundige Beratung empfiehlt, damit man für sein Haus das richtige Produkt findet. Einige Hausratversicherungen berücksichtigen auch durch günstigere Versicherungsmodelle, wenn eine Alarmanlage im Haus installiert ist.

Die abschreckende Wirkung ist insbesondere bei der Einbruchprävention nicht zu vernachlässigen. Denn bereits ein gut ausgeleuchtetes Grundstück und ein heller Hausgang können zum Beispiel Licht ins Dunkel bringen, sodass die Immobilie für Übeltäter wie Einbrecher oder Brandstifter kein attraktives Zielobjekt mehr ist.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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