E-Book-Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München i. A. d. Verlagsgruppe Random House GmbH

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt nun auch E-Books i. A. d. Verlagsgruppe Random House GmbH ab. „Eragon – Das Erbe der Macht“ von Christopher Paolini, „Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz“ von Jörg Kachelmann, „Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen“ von Thilo Sarrazin. Gefordert werden wie üblich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ein Vergleichsbetrag i. H. v. 1.190 EUR.

Wer eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen erhalten hat, sollte unbedingt folgende Fragen klären bzw. klären lassen, bevor eine Zahlung leistet und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt:

a) Muss ich antworten?

Die Abmahnung sollte nicht ignoriert werden: Wer nicht reagiert, bringt sich in die Gefahr kostspieliger Gerichtsverfahren. Die dabei anfallenden hohen Kosten können durch die richtige Reaktion vermieden werden!

b) Hafte ich als Anschlussinhaber für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung?

Grundsätzlich haftet der Anschlussinhaber im Wege der sog. „Störerhaftung“ zumindest auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen Anschluss begangen werden. Frei nach dem Motto: Auch wenn der Anschlussinhaber nicht selbst die Rechtsverletzungen begangen hat, so hat er doch durch Bereitstellung seines Internetanschlusses die Voraussetzung hierfür geschaffen. Er kann also in Anspruch genommen werden, wenn er trotz bestehender Anhaltspunkte keine Maßnahmen getroffen hat, die Rechtsverletzungen zu unterbinden. Eine entsprechende Maßnahme ist die ausreichende Sicherung des WLAN-Anschlusses (BGH, Urteil vom 12.10.2010, 1 ZR 121/08).

Eine Haftung des Anschlussinhabers kommt nach neuester Entscheidung des BGH nicht in Betracht, wenn die Urheberrechtsverletzungen durch volljährige Familienmitglieder begangen werden und der Anschlussinhaber hiervon keine Kenntnis hat (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12). In diesem Fall haftet das Mitglied selbst.

c) Soll ich die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist regelmäßig viel zu weit formuliert. Hier ist Vorsicht geboten: Eine voreilig unterschriebene Unterlassungserklärung ist bindend und kann weder widerrufen noch angefochten werden!

Ratsam ist, einen Anwalt aufzusuchen, der sich in der Materie Filesharing auskennt. Dieser kann eine für Ihren Fall zugeschnittene modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung formulieren, die nicht weiter geht, als notwendig. Gerne besprechen wir in einer kostenlosen Ersteinschätzung mit Ihnen die Aussichten einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Abmahnung und sind für ein persönliches Gespräch erreichbar. Bewahren Sie Ruhe – und nehmen Sie Ihr Recht auf eine anwaltliche Beratung wahr, bevor Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr korrigiert werden können. Ich verteidige seit Jahren Filesharing-Abgemahnte bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie den kostenlosen Rückruf-Service.

Rechtsanwältin Scharfenberg


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