East-Side-Gallery: Künstler erhält nach Zerstörung seines Bildes bei Sanierungsmaßnahmen keinen Schadenersatz

Rechtsgebiet: Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
Rechtstipp vom 09.02.2012
Ein Künstler ist mit seinem Versuch, gegen das Land Berlin gerichtlich eine Schadenersatzforderung in Höhe von mindestens 25.000 Euro wegen Zerstörung seines Werkes an der East-Side-Gallery durchzusetzen, gescheitert. Das Landgericht (LG) Berlin hat die Schadenersatzklage abgewiesen.

Der Künstler hatte beanstandet, eine Sanierungsfirma habe im Auftrag des Landes Berlin sein Bild «Die Transformierung des Pentagramms zu einem Friedensstern in einem großen Europa ohne Mauern» absichtlich vernichtet und so sein Urheberpersönlichkeitsrecht daran verletzt. Dem ist das LG nicht gefolgt.

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.02.2012, 15 O 199/11

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