eBay - Verkäufer liefert nicht! - Was tun?

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Es werden immer mehr Waren online ge- und verkauft. Die wohl bekannteste und erfolgreichste Handelsplattform für gewerbliche und private Verkäufer und Käufer ist eBay. Der Bekanntheitsgrad von eBay hat allerdings auch Nachteile. Aufgrund der gefühlten Anonymität im Internet treiben auf diesen Handelsplattformen auch Betrüger, Spaßbieter und andere schwarze Schafe ihr Unwesen. In diesem Beitrag erklären wir, welche Rechte Käufer gegen nichtliefernde Verkäufer haben und wie Sie diese geltend machen. 

Diesem Beitrag liegt ein simpler Sachverhalt zu Grunde. Man hat über eBay etwas gekauft, das Geld wurde bereits überwiesen aber der Verkäufer liefert nicht. 

Sollte man die Zahlung über ein PayPal-Konto vorgenommen haben, ist die Angelegenheit wenig problematisch. Man eröffnet bei eBay einen Fall und der eBay-Käuferschutz meldet sich. Nach Einholung der Stellungnahmen des Verkäufers und des Käufers entscheidet der Käuferschutz, ob der Kaufpreis dem Käufer zurückerstattet wird. Sollte man nicht über ein PayPal-Konto bezahlt haben oder handelte es sich um ein Schnäppchen, kommen die ersten Probleme auf, da im ersten Fall der Käuferschutz nicht greift und im zweiten Fall PayPal nur den Kaufpreis zurückerstattet, nicht aber den aktuellen Marktwert des Gegenstandes. Gleiches ergibt sich auch, wenn der Käuferschutz gegen Sie entscheidet. 

Obwohl die eBay-Angebote oftmals als Auktionen bezeichnet werden, handelt es sich rechtlich um einen Kaufvertrag. Das Einstellen des Artikels ist als verbindliches Verkaufsangebot zu qualifizieren, welches sich an denjenigen richtet, der innerhalb der angegebenen Zeit das höchste Gebot abgibt. Der Bieter, der das höchste Gebot abgibt, nimmt das Verkaufsangebot mit Ablauf der angegebenen Zeit an. Dadurch wird ein Kaufvertrag geschlossen, weshalb sich die folgenden Ansprüche der Parteien aus dem Kaufrecht ergeben. 

Der Käufer ist zur Zahlung des Kaufpreises und der Verkäufer ist zur Lieferung des Kaufgegenstandes verpflichtet. Nach der Bezahlung sollte der Käufer dem Verkäufer allerdings eine gewisse Lieferzeit einräumen. Schließlich benötigt der Verkäufer Zeit um die Zahlungseingänge zu kontrollieren, die Ware zu verpacken und zu versenden. In der Regel kann erwartet werden, dass die Ware innerhalb von zwei bis drei Wochen geliefert wird. 

Sollte eine Lieferung nicht erfolgen, muss der Verkäufer unter Setzung einer Frist zur Lieferung aufgefordert werden. Bei der Frist sollten Sie ein konkretes Datum angeben und das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden, damit es später nachgewiesen werden kann. Sollte die Ware auch nach dieser Frist nicht geliefert werden und der Verkäufer sich nicht melden, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. 

Auch der Rücktritt von dem Kaufvertrag sollte wieder per Einschreiben mit Rückschein und unter Fristsetzung erfolgen. Da sich der Verkäufer nach Ablauf der ersten Frist bereits in Verzug befindet, können die Kosten des Rücktrittsschreiben und der eventuell folgenden Mahnschreiben vom Verkäufer zurückverlangt werden. Vergessen Sie nicht Ihre Bankverbindung anzugeben, da der Verkäufer diese in der Regel nicht hat. Zudem sollten sämtliche Schreiben von Ihnen unterschrieben werden. Sollte der Verkäufer auch innerhalb dieser Frist nicht zahlen und sich weiterhin totstellen, bleibt Ihnen nur die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. 

Sollten Sie bei der Stellung eines Mahnantrags bzw. bei der Erhebung einer Klage anwaltliche Hilfe benötigen, können die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren vom Verkäufer zurückgefordert werden, wenn dieser sich in Verzug befindet. Ihnen fallen dann keine weiteren Kosten an.

Um optimal auf eine eventuelle Klage vorbereitet zu sein, sollten Sie bereits nach Ablauf der ersten Frist anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Auch hier können Sie die Rechtsanwaltsgebühren vom Verkäufer zurückfordern, da er sich seit Fristablauf in Verzug befindet.

Scheuen Sie sich nicht vor einem Beratungsgespräch. Wir werden Ihnen Ihre Erfolgsaussichten realistisch aufzeigen und Sie gegen den Verkäufer wirkungsvoll vertreten.    


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