Ebooks Abmahnungen von Waldorf Frommer im Auftrag der Random House

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit 2008 vertreten wir über 600 Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. In den letzten Tagen wurden uns weitere Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Zusammenhang mit E-Books der Random House vorgelegt.

Filesharing-Abmahnungen befassen sich bislang insbesondere mit Filmen, Musik und Computerspielen, die illegal auf Internettauschbörsen zum Download angeboten werden.

Aktuell liegen unserer Kanzlei allerdings Filesharing-Abmahnungen von Waldorf Frommer - www.internetrecht-nrw.de/kanzleien/waldorf-frommer - im Auftrag der Random House vor, in denen den Betroffenen vorgeworfen wird, auf der Tauschbörse „BitTorrent" Ebooks zum Download angeboten zu haben.

Es handelt sich dabei z.B. um folgende Ebooks:

  • Eragon - Das Erbe der Macht
  • Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz
  • Deutschland schafft sich ab

Waldorf Frommer vertreten in der Abmahnung die Verlagsgruppe Random House GmbH, welche Rechteinhaber besagter Ebooks ist.

Der Urheberrechtsverstoß des Betroffenen ist dokumentiert worden, der Provider hat die entsprechenden Daten herausgegeben.

Dass die zu Unrecht angebotenen Werke Ebooks sind, ändert an den typischen Forderungen einer Filesharing-Abmahnung nichts. So fordern Waldorf Frommer für Random House:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Aufwendungsersatz

In einigen Fällen werden Zahlung von über 1.000 € gefordert. Bei fruchtlosem Verstreichen der in der Abmahnung gesetzten Frist werden Waldorf Frommer ihrer Mandantschaft gerichtliche Schritte empfehlen.

Urheberrechtliche Abmahnung wegen EBook erhalten - Was jetzt?

Wir empfehlen zunächst, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt einer Anerkennung sämtlicher Ansprüche der Abmahner gleich. Daher ist es vielmehr sinnvoll, die gesamte Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann ggf. auch eine modifizierte Erklärung verfassen, die den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.

Kompetente Hilfe durch die Rechtsanwälte am Kreuztor

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid und Drouven vertreten seit mehreren Jahren tausendfach Mandanten, die urheberrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer Erfahrung mit solchen Abmahnungen und unserer fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet des Urheberrechts.

 Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles: www.internetrecht-nrw.de/direkthilfe
  • Prüfung der Abmahnung 
  • im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden wird sowie das Führen von Vergleichsverhandlungen, um die Angelegenheit möglichst zu einem annehmbaren Abschluss zu führe

Kontaktieren Sie uns unter: 0251 20 86 80 30 oder per E-Mail unter info@ra-kreuztor.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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