Nach einem – allerdings nicht rechtskräftigem- Urteil des Amtsgericht Frankfurt/M vom 25.05.2012 (Az.: 32 C 157/12) soll es keine Überwachungspflicht von Ehepartnern und damit keine Haftung in Filesharing-Fälle geben. Rechtsanwalt Faber stellt diese Entscheidung vor.
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