Eheschließung in Thailand - Ehevertrag nach thailändischem Recht

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Ein Ehevertrag wird relevant, wenn die Scheidung bevorsteht. Das Scheidungsverfahren wird in der Regel in dem Land eingeleitet, wo die Parteien ihren Wohnsitz haben. Zwar wird oft auch die Möglichkeit bestehen, sich aufgrund der eigenen Nationalität im Herkunftsland scheiden zu lassen. Dazu kann es aber zu spät sein, wenn der Ehepartner das Scheidungsverfahren bereits in dem Land eingeleitet hat, in dem man seinen (letzten gemeinsamen) Wohnsitz hat. Zudem befinden sich Immobilien, Bankkonten, Autos und anderes Vermögen meist in dem Land, in dem man seinen Wohnsitz hat. Befindet sich das Vermögen eines Ehepaares in Thailand, macht eine Scheidung in Thailand auch deswegen Sinn, weil ein Scheidungsurteil in Thailand zu vollstrecken wäre. Ein in einem anderen Land erwirktes Urteil kann in Thailand nicht vollstreckt werden. Wer sich über den Abschluss eines Ehevertrags Gedanken macht, sollte sich daher zunächst auf die Frage konzentrieren, ob es wahrscheinlich ist, dass der Ehevertrag (wenn überhaupt) in Thailand durchgesetzt werden muss. Wer diese Frage bejaht, sollte sich mit der Möglichkeit auseinandersetzen, einen Ehevertrag nach thailändischem Recht zu schließen. Das Wichtigste, was es im Zusammenhang mit Eheverträgen nach thailändischem Recht zu beachten gibt, regelt Section 1466 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuchs. Danach ist ein Ehevertrag nur wirksam, wenn er bei Registrierung der Ehe ebenfalls registriert wurde. Anders als in Deutschland kann nach thailändischem Recht ein Ehevertrag also nicht mehr nach Eheschließung wirksam vereinbart werden.


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