Nach einer Entscheidung des BGH dürfen Vermieter eine Wohnung auch zugunsten einer Nichte oder eines Neffen wegen Eigenbedarfs kündigen. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs war bislang nur zugunsten Kinder, Eltern oder Geschwister des Vermieters zulässig.
Als Begründung führte der BGH an, dass nicht nur die Geschwister, sondern auch deren Kinder eng mit einem Vermieter verwandt seien. Es komme nicht darauf an, ob im Einzelfall eine besondere Beziehung oder soziale Bindung bestehe. Durch diese Entscheidung des BGH wurden die Rechte von Vermietern gestärkt.
In dem zugrunde liegenden Fall war eine Eigentümerin in ein Seniorenheim gezogen und hatte die Wohnung zunächst vermietet. Später übertrug die kinderlose Frau im Zuge vorweggenommener Erbfolge die Wohnung auf ihre Nichte, die dafür die Haushaltsführung und Pflege der Seniorin im Wohnheim übernehmen sollte. Die Kündigung der Vermieter wegen Eigenbedarfs war aber vor dem Amtsgericht und Landgericht Baden-Baden erfolglos geblieben. Der BGH hob die Urteile in letzter Instanz auf und erklärte die Kündigung für wirksam.
(Quelle: BGH, Urteil vom 27.01.2010, Az.: VIII ZR 159/09)
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