Eigenbedarf: Kommt die Tochter aus Neuseeland zurück, muss die Mieterin weichen

Rechtsgebiet: Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtstipp vom 25.08.2011
Erklärt ein Vermieter einer Mieterin, dass sie ihre 42qm-Einzimmerwohnung verlassen müsse, weil seine Tochter nach einem längeren Neuseelandaufenthalt wieder nach Hause kommt, um ihr Studium fortzuführen, so hat er damit ausreichend dargetan, dass er ein berechtigtes Interesse daran hat, sein Eigentum nun (wieder) von einem Familienmitglied bewohnen zulassen. (BGH, VIII ZR 317/10)

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