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Eigenbedarf – Kündigung im Mietrecht

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Die Kündigung des Mietverhältnisses erfolgt oftmals aus Gründen des Eigenbedarfs. Dies stellt einer der wichtigsten Kündigungsgründe für den Vermieter dar. Doch wann ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs überhaupt zulässig?

Kündigung wegen Eigenbedarfs – was ist aus Vermietersicht zu beachten?

Eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter sollte nicht leichtfertig ausgesprochen werden. Denn allzu häufig unterlaufen hier Fehler und die Kündigung ist bereits aus formalen Gründen unwirksam. Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen und sie muss korrekt begründet werden. Der Vermieter muss darlegen, weshalb der Wohnraum für ihn oder einen anderen Familienangehörigen dringend gebraucht wird. In der Begründung muss enthalten sein, wer den Wohnraum nutzen soll (Eigenbedarfsperson) und der Grund der Nutzung muss angegeben werden. 

Welche Rechte hat der Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung?

Der Mieter hat ein Widerspruchsrecht, wenn die Kündigung für ihn oder anderen Familienmitgliedern eine besondere Härte bedeutet. Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb von 2 Monaten vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich erfolgt. Eine besondere Härte liegt zum Beispiel bei gesundheitlichen Problemen, wirtschaftlichen oder familiären Gründen vor. 

Oftmals wird der Eigenbedarf nur vorgeschoben. Hat der Mieter dafür gewichtige Indizien, hat er gute Chancen einen späteren Mietprozess zu gewinnen. 

Aber auch Mieter schieben oft Gründe vor, die eine besondere Härte begründen. Hier lohnt es sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. 

Haben auch Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten oder ist eine Räumungsklage bereits bei Gericht anhängig? Wollen Sie den Mieter wegen Eigenbedarf kündigen und brauchen eine Beratung? Piper & Partner Rechtsanwälte hilft schnell und kompetent.


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