Rechtstipp vom 02.02.2010

Ein-Euro-Job kann Erwerbsminderungsrente ausschließen

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Ein Ein-Euro-Job kann sich auf den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente auswirken.
Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente kann durch eine Beschäftigung über einen sog. Ein-Euro-Job ausgeschlossen sein, wenn die dort erbrachte tatsächliche Arbeitsleistung die Erwerbsfähigkeit des Langzeitarbeitslosen belegt. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.

Im zugrundeliegenden Fall wurde der Antrag eines 47-Jährigen auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, weil er bei einem Ein-Euro-Job als Hausmeistergehilfe eingesetzt war.

(Urteil v. 17.12.2009, Az.: S 26 (1) R 40/08)

(WEL)

Foto: ©iStockphoto.com


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